Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link | ||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Bestattungswesen | Friedhof Präsidiales, öffentliche Sicherheit, Bestattungsamt | Bestattungs- und Friedhofreglement Bestattungs- und Friedhofreglement - Ausführungsbestimmungen Friedhof Bolligen - Gebührentarif Gesuch für die Bewilligung eines Grabmals Merkblatt - Unentgeltliche Bestattungen in Bolligen | ||||||||||||||||||||
Wochenaufenthalt begründen oder verlängern Wer sich in einer anderen Gemeinde als Wochenauftenthalter*in anmelden will, muss dies bei den Einwohnerdiensten der Wohngemeinde melden. Dazu werden folgende Angaben benötigt:
| Begründung oder Verlängerung Wochenaufenthalt | ||||||||||||||||||||
Wohnsitzbescheinigung - bestellen Für die Ausstellung einer Wohnsitzbescheinigung benötigen wir folgende Angaben:
Die Bestellung kann telefonisch, online oder direkt am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen.
| Bestellformular Wohnsitzbescheinigung | ||||||||||||||||||||
Ausweis über den registrierten Familienstand - bestellen Einen Ausweis über den registrierten Familienstand können Sie direkt beim Zivilstandskreis Bern-Mittelland bestellen. | Bestellformular Ausweis über den registrierten Familienstand | ||||||||||||||||||||
Eheschein - bestellen Einen Eheschein können Sie direkt beim Zivilstandskreis Bern-Mittelland bestellen. | Bestellformular Eheschein | ||||||||||||||||||||
Ehevorbereitung - Gesuch einreichen Ein Gesuch um Ehevorbereitung ist direkt beim Zivilstandskreis Bern-Mittelland einzureichen. | https://www.zivilstand.sid.be.ch/de/start/heirat/heirat.html | ||||||||||||||||||||
Familienausweis - bestellen Bei der Heirat wird der Familienausweis (früher Familienbüchlein) vom Zivilstandsamt des Trauortes ausgestellt. | Bestellformular Familienausweis | ||||||||||||||||||||
Kindsanerkennungsschein - bestellen Einen Anerkennungsschein können Sie direkt beim Zivilstandskreis Bern-Mittelland bestellen. | Bestellformular Kindsanerkennungsschein | ||||||||||||||||||||
Mütter- und Väterberatungsstelle Kanton Bern - Informationen einholen Mütter- und Väterberatung Kanton Bern | Mütter- und Väterberatung Kt. Bern | ||||||||||||||||||||
Todesurkunde - bestellen Einen Todesschein können Sie direkt beim Zivilstandsamt Bern-Mittelland bestellen. | Bestellformular Todesurkunde | ||||||||||||||||||||
Kinder- und Jugendarbeit / Schulsozialarbeit Schulsozialarbeit / Offene Kinder- und Jugendarbeit Die Kinder- und Jugendfachstelle Bolligen ist ein Angebot der Einwohnergemeinde Bolligen und bietet Leistungen in den Arbeitsbereichen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Schulsozialarbeit an. Die Schulsozialarbeit ist ein niederschwelliges und kostenloses Angebot für Schülerinnen, Schüler, Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen.
Schwerpunkte Schulsozialarbeit
Schwerpunkte Offene Kinder- und Jugendarbeit
Weitere Infos unter www.kijufa.ch/bolligen
Kontakt: Kinder- und Jugendfachstelle Bolligen
Daniel Ornella Isabelle Glanzmann Praktikant/-in
Hier geht's zu Informationen zur Bolligencharta
| Jugendschutz - Kein Alkohol an Jugendliche | ||||||||||||||||||||
Kinderbetreuung Familien- und Spielgruppenverein Bolligen
Tageseltern - Tagesstätte Bolligen
| Ferienordnung bis 2025 | ||||||||||||||||||||
Alters- und Pflegeheim Die Gemeinde Bolligen führt kein eigenes Alters- und Pflegeheim. Einwohnerinnen und Einwohner von Bolligen können sich zum Beispiel in den Altersheimen Aespliz oder Tilia in Ittigen anmelden. | Sozialdienste - Linkliste | ||||||||||||||||||||
Spitex Bantiger Spitex Bantiger Montag bis Freitag: Ausserhalb der Bürozeiten nimmt der Telefonbeantworter Ihre Mitteilungen aufs Band auf und Sie werden zurückgerufen. Die Spitex ist täglich von 07.00 bis 22.00 Uhr für Sie unterwegs. | Spitex Bantiger | ||||||||||||||||||||
Sozialhilfe und Beratung Die Verfassung und das Sozialhilfegesetz des Kantons Bern übertragen den Gemeinden den Auftrag, in Not geratenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Dabei soll nicht nur die materielle Bedürftigkeit, sondern auch deren Ursachen durch individuelle Beratung und Sozialhilfe behoben werden. Personen, die in eine persönliche, finanzielle oder rechtliche Notlage geraten sind und in der Gemeinde Bolligen Wohnsitz haben, können sich an die Abteilung Sozialdienste wenden. Beratung, Information und Vermittlung von Dienstleistungen wird allen Ratsuchenden erteilt. Finanzielle Hilfe wird nur gewährt, wenn sich eine Person in einer finanziellen Notlage befindet, die nicht durch andere Mittel behoben werden kann (Prinzip der Subsidiarität). Die Sozialhilfe wird anhand der kantonalen Sozialhilfeverordnung bemessen. Diese richtet sich nach den SKOS-Richtlinien. Die Richtlinien sichern Sozialhilfeberechtigten ein bescheidenes Auskommen zu. Die berufliche und soziale Integration hingegen wird gefördert und zusätzlich honoriert. Bei grobem Verschulden der Bedürftigkeit, unrechtmässigem Bezug von Sozialhilfe, Verzicht auf Einkommen, unkooperativem Verhalten und Nichteinhalten von Abmachungen und Weisungen kann die Sozialhilfe gekürzt werden. Im Prinzip ist jede Sozialhilfe zinsfrei rückzahlbar. Als Grundsatz gilt, dass die ehemals unterstützte Person die Rückerstattungen leisten kann, ohne sich deswegen in den Lebensgewohnheiten wesentlich einschränken zu müssen. Wurde die Sozialhilfe unrechtmässig bezogen oder auf Einkommen verzichtet, ist die Sozialhilfe sofort zurückzuerstatten. Sofern Eltern oder Kinder in guten finanziellen Verhältnissen leben, kann Verwandtenunterstützung geltend gemacht werden. Wenn Sie mit Entscheiden oder mit der Arbeitsweise der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Gemeinde Bolligen nicht einverstanden sind, können Sie sich in erster Linie an den Abteilungsleiter Sozialdienste wenden. Entscheide werden Ihnen mit beschwerdefähiger Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung eröffnet.
| Sozialdienste - Linkliste Sozialhilfeantrag | ||||||||||||||||||||
Pilzkontrollen durchführen lassen Pilzkontrolle 2022 - Neuer Kontrollort ab 24.09.2022 Infolge Bauarbeiten beim Schulhaus Mösli findet die Pilzkontrolle neu im Schulhaus Bernstrasse, Bernstrasse 60, Ostermundigen statt. Noch bis am 30. Oktober 2022 können Sie ihr Pilzsammelgut jeweils am Samstag und Sonntag von 18:00 bis 19:00 Uhr kontrollieren lassen. Kontrollgebühr: Die Konsultation der Pilzkontrollstelle ist für Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinden Bolligen, Ittigen, Vechigen und Ostermundigen kostenlos. Personen anderer Gemeinden bezahlen eine Gebühr von CHF 5.00 (Barzahlung). Pilzkontrolleure: Pilzverein Ostermundigen: Vreni Knutti, 031 932 23 82, oder Iris Ochsenbein, 078 818 43 09 (nur telefonische Beratung). | Pilzverein Ostermundigen | ||||||||||||||||||||
Trinkwasser - Informationen einholen Für Fragen bezüglich Trinkwasser steht Ihnen die Telefonnummer der Wasserversorgung unter 031 911 30 65 zur Verfügung.
| Trinkwasserqualität in Bolligen 2024 | ||||||||||||||||||||
Arbeitslosigkeit Anmeldung zur Arbeitsvermittlung neu direkt bei der Regionalen Arbeitsvermittlung RAV Zollikofen Tel. +41 31 636 08 00 Email: rav.zollikofen@be.ch | Regionale Arbeitsvermittlung | ||||||||||||||||||||
Zivilschutz Seit dem 01.06.2006 ist Bolligen der Zivilschutzorganisation Bantiger angeschlossen. Diese deckt die hauptsächlichen Zivilschutzaufgaben der Gemeinden Allmendingen bei Bern, Bäriswil, Bolligen, Ittigen, Krauchthal, Muri bei Bern, Ostermundigen und Stettlen ab. Die Geschäftsstelle ist im Regionalen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz in Ostermundigen untergebracht.
ZSO Bantiger Verantwortlicher: Auskunftsstelle: ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
RFO Bantiger Verantwortlicher: Auskunfststelle: ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anlage- und Materialwart
Ressortvorsteher Öffentliche Sicherheit Bolligen | Gesuch für die Benutzung von Zivilschutzanlagen Zivilschutzorganisation - Weisung über die Belegung von Anlage | ||||||||||||||||||||
Mittagstisch Ferenberg Seit dem 1. Januar 2019 wird in Ferenberg ein Mittagstisch angeboten. Dieser beschränkt sich auf die Tage mit Nachmittagsunterricht (Montag, Dienstag und Freitag). Für Auskünfte richten Sie sich an | Anmeldeformular Mittagstisch Ferenberg | ||||||||||||||||||||
Kindergarten / Schule anmelden Anmeldung Kindergarten – 6. Klasse Anmeldung 7. – 9. Klasse Anmeldung Tagesschule, Schulbus und allgemeine Auskünfte | Anmeldeformular 7. - 9. Klasse Anmeldeformular Kindergarten bis 6. Klasse Bildungsreglement Bildungsreglement Anhang II - Funktionendiagramm Schulen Bolligen Elternmitwirkung an den Schulen - Verordnung Ferienordnung bis 2025 Schülerzuteilung – Verordnung | ||||||||||||||||||||
Primarschule Für Fragen betreffend der Primarschule können Sie sich via www.schulen-bolligen.ch informieren. Weiter können Sie sich an das Personal der Abteilung Bildung und Kultur wenden. Sie helfen Ihnen gerne weiter. | Bildungsreglement Bildungsreglement Anhang II - Funktionendiagramm Schulen Bolligen Elternmitwirkung an den Schulen - Verordnung Ferienordnung bis 2025 Schulbusfahrplan 2023/2024 Schulbusfahrplan 2024/2025 Schülerzuteilung – Verordnung | ||||||||||||||||||||
Oberstufe Für Fragen betreffend der Oberstufe können Sie sich via www.schulen-bolligen.ch informieren. Weiter können Sie sich auch an das Personal der Abteilung Bildung und Kultur wenden. Sie helfen Ihnen gerne weiter. | Bildungsreglement Anhang II - Funktionendiagramm Schulen Bolligen Elternmitwirkung an den Schulen - Verordnung Ferienordnung bis 2025 Schulbusfahrplan 2023/2024 Schulbusfahrplan 2024/2025 Schülerzuteilung – Verordnung | ||||||||||||||||||||
Kultur- und Sportförderung - Informationen einholen Die Gemeinde Bolligen unterstützt Kultur und Sport auf verschiedenen Ebenen.
Einwohner Bolligens sein
Für einmalige, grössere Veranstaltungen besteht zudem die Möglichkeit eines Gesuches um einen Beitrag aus dem „EvK-Kredit“. | Kulturförderung (inkl. Freizeit und Sport) - Antrag Wirtschaftsförderung - Antrag | ||||||||||||||||||||
Lotterie / Tombola Seit 1.1.2021 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Geldspiele, darunter Lottos und Tombolas. Letzte sind aufgrund der eidgenössischen Geldspielgesetzgebung (Bundesgesetz über Geldspiele (BGS; SR 935.51 sowie Bundesverordnung über Geldspiele VGS; SR 935.511) neu meldepflichtig, bzw. bis spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung gemeldet werden müssen. Veranstalter haben sich mittels elektronischen Formular online bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern zu melden. | Informationen zu Tombola | ||||||||||||||||||||
Gemeindebibliotheken Die Gemeinde Bolligen führt in den Schulanlagen Lutertal und Eisengasse Bibliotheken mit einer altersgerechten Auswahl. | Kornhausbibliotheken | ||||||||||||||||||||
Feuerungskontrolle / Kaminfeger Feueraufseher der Gemeinde Bolligen ist | Merkblatt - Brandschutzrichtlinien (RL 1 der GVB 9) | ||||||||||||||||||||
Energieberatung / Energiefachstellen
Öffentliche Energieberatung Bern-Mittelland Tel. 031 370 14 44 Weitere Informationen und Broschüren finden Sie unter anderem auch unter: | http://www.energieberatungbern.ch/ | ||||||||||||||||||||
Abfallentsorgung Die Abfallentsorgung ist kommunal geregelt. Die Gemeinde hat für die Kehrichtabfuhr mit der privaten Firma Kunz Transporte AG, Bolligen, ein Vertragsverhältnis. Wir entsorgen durch die Firma Kunz Transporte AG für die Bevölkerung, die Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe von Bolligen die Abfälle. Der Hauskehricht wird in die KEBAG AG Zuchwil zur Verbrennung transportiert. Das Altpapier (Karton und Papier) wird nach Einsammlung zur Papierfabrik Utzenstorf AG gebracht, getrennt und dann weiter zur Papierfabrik Perlen Papier AG transportiert. Papiersammlung Die Papiersammlung in Bolligen findet alle zwei Wochen statt. Elektronikschrott Sie besitzen ein ausgedientes Gerät, das Sie loswerden wollen. Gleichzeitig wollen Sie sicher sein, dass es fachgerecht entsorgt wird und in der Umwelt keinen Schaden verursacht. Sie tragen die Verantwortung für die Rückgabe an die richtige Stelle. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet die VREG (eidg. Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte). Konsumentinnen und Konsumenten müssen ihre alten Geräte dort zurück geben, wo neue gekauft werden können (Fachhandel). Altgeräte gehören nicht in den Siedlungsabfall! Sonderabfall Einmal im Jahr (Frühling) findet ein Sonderabfallsammeltag für die Entsorgung von Farben, Lacke, Lösungsmittel, Verdünner, Medikamente, Säuren, Fiebermesser, Thermometer etc. beim Dorfmärit Bolligen statt. Häckseldienst Die Gemeinde führt jeweils im Frühling und im Herbst einen Gratis-Häckseldienst durch. Bitte beachten Sie die Publikationen in der Bantiger Post oder klicken Sie auf "News".
Prioritäten in der Abfallentsorgung:
Kampagne gegen Fremdstoffe in der Grünabfuhr Auskünfte Auskünfte zur Abfallentsorgung erhalten Sie unter Tel. 031 924 70 30, Bauverwaltung.
| Abfallratgeber Abfallreglement Abfallreglement - Gebührentarif Fotos Kampagne gegen Fremdstoffe in der Grünabfuhr Merkblatt - Altpapier | ||||||||||||||||||||
Häckseldienst Daten 2024: Februar April November Der kostenlose Häckseldienst findet 3x pro Jahr statt. Die Anmeldung nehmen wir gerne online entgegen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldungen bis jeweils am Mittwoch vor dem Häckseltermin entgegengenommen werden können. Bereitstellung: Der Häckseldienst ist mit folgenden Einschränkungen gratis: Was kann gehäckselt werden: • Baum- und Sträucherschnitt Was kann NICHT gehäckselt werden • Feiner Hecken- und Sträucherschnitt
Die Bauverwaltung (031 924 70 30) hilft Ihnen bei allfälligen Fragen gerne weiter. | Anmeldung Häckseldienst | ||||||||||||||||||||
Baubewilligung / eBau Der Ablauf des Baubewilligungsverfahrens richtet sich nach dem Baubewilligungsdekret des Kantons Bern. In diesem werden die einzelnen Verfahrensschritte umschrieben. Seit Dezember 2019 können Baugesuche über eBau eingereicht werden. Ab 1. März 2022 ist die Verwendung von eBau im Kanton Bern obligatorisch. Das Baugesuch ist ab diesem Zeitpunkt zwingend über eBau elektronisch auszufüllen und kann nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden. Es ist zu beachten, dass alle elektronisch eingereichten Baugesuchsunterlagen inkl. Pläne nach wie vor 2-fach in Papierform und mit den nötigen Unterschriften bei der Bauverwaltung einzureichen sind. Dies ist nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG eine Unterschrift von Hand verlangt. Die Revision des VRPG ist in Planung. Weitere Informationen zu eBau finden Sie unter https:www.be.ch/projekt-ebau oder erteilt Ihnen gerne auch die Bauverwaltung. Mit folgendem Link gelangen Sie zu eBau: https://www.be.ch/ebau Die Gemeinde Bolligen verfügt über die volle Baubewilligungskompetenz nach Art. 33 Abs. 3 des kant. Baugesetzes. Sämtliche Gesuche betreffend Hoch- und Tiefbauten, Aussen- und Strassenreklamen sowie Signalisationsangelegenheiten sind bei der Bauverwaltung einzureichen. | Abstandsvorschriften Baubewilligungsverfahren Bolligen - Ablauf Baubewilligungsverfahren Bolligen - Präsentation Baugesuche (klein) - Zustimmungserklärung Baureglement Benützung von öffentlichem Terrain Merkblatt - Brandschutzrichtlinien (RL 1 der GVB 9) Richtplan Siedlung Zonenplan 1 - Siedlungsgebiet Zonenplan 2 - Aussengebiete | eBau | |||||||||||||||||||
Zonenplan - einsehen | Zonenplan 1 - Siedlungsgebiet Zonenplan 2 - Aussengebiete | Shop | |||||||||||||||||||
Tageskarte Gemeinde Einstellung Verkauf Tageskarten Gemeinde per 30. November 2023: Der Verkauf der bisherigen Tageskarte Gemeinde wurde per 31. Dezember 2023 durch die Alliance SwissPass eingestellt. Als Nachfolgelösung wurde die Spartageskarte Gemeinde lanciert. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2023 das Angebot traktandiert und besprochen. Die Spartageskarte Gemeinde wird preislich nicht attraktiver, es gibt günstigere Angebote und die Digitalisierung erfährt einen Rückschritt, weil es keine Online-Bestellmöglichkeit mehr gibt. Für die Gemeindeverwaltung bereitet das neue Modell einen grösseren Aufwand mit einem sehr geringen Ertrag. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, das Ersatzangebot «Spartageskarten Gemeinde» für Bolligen nicht einzuführen. Unter www.spartageskarte-gemeinde.ch werden die Verfügbarkeiten der Spartageskarten pro Reisetag sowie sämtliche Verkaufsstellen angezeigt. Zudem finden Sie auf dieser Seite alle relevanten Informationen und Bedingungen des Nachfolgeprodukts. Ein direkter Kauf oder eine Reservierung durch die Endkund*innen über diese Website ist jedoch nicht möglich, da der Kauf ausschliesslich über die jeweiligen Verkaufsstellen erfolgt | Tageskarten Gemeinde | ||||||||||||||||||||
KulturLegi Es freut uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Gemeinde Bolligen die KulturLegi seit dem 1. Januar 2024 eingeführt hat. Ab sofort können berechtigte Personen* eine Vergünstigungskarte beantragen.
Was ist die KulturLegi und wie funktioniert sie genau? Verschiedene private und öffentliche Organisationen anerkennen die KulturLegi und gewähren den Inhaber einer Ausweiskarte Rabatt bei Angeboten aus dem Bereich Kultur, Sport, Bildung und Gesundheit. Von der KulturLegi profitieren beide Seiten: Armutsbetroffene und ihre Kinder* erhalten durch vergünstigte Eintrittspreise Zugang zu verschiedenen Angeboten. Anbieter gewinnen zusätzliches Publikum, stärken ihr Image und unterstützen mit ihrem Engagement Personen, die von Armut betroffen sind. Die Gemeinde Bolligen leistet für den Beitritt zur KulturLegi jährlich einen Beitrag.
Ihre Vorteile: Sie bezahlen weniger für den Eintritt ins Kino, Museum oder den Theaterbesuch.
Weitere regionale und nationale Angebote finden Sie auf der Webseite von Kulturlegi Bern.
Kosten: Die KulturLegi ist im ersten Jahr gratis. Wenn Sie die KulturLegi nach einem Jahr verlängern wollen, bleibt es für Ihre Kinder kostenlos. Für Erwachsene kostet die Verlängerung einen kleinen Betrag: Die erste erwachsene Person einer Familie zahlt Fr. 20.–, die zweite Fr. 10.–.
* Wer erhält die KulturLegi und wie? Die KulturLegi wird an Personen abgegeben, die nachweislich am oder unter dem Existenzminimum leben, Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen oder mindestens die zweithöchste Stufe der Krankenkassen-Prämienverbilligung (IPV) haben und in einer KulturLegi-Gemeinde wohnhaft sind.
Die KulturLegi muss schriftlich beantragt werden. Auskünfte und das Antragsformular erhalten Interessierte bei den Sozialdiensten Bolligen oder der Geschäftsstelle der KulturLegi Kanton Bern. | www.kulturlegi.ch/bern | ||||||||||||||||||||
Öffentliche Verkehrsmittel - Informationen einholen Für Auskünfte betreffend Fahrplan und Preise der Bahnbillette wenden Sie sich bitte an den Regionalverkehr Bern-Solothurn. | Regionalverkehr Bern-Solothurn (RBS) | ||||||||||||||||||||
Militär / Schiesspflicht Militärisches Kontrollwesen Für sämtliche Auskünfte betreffend der Schiesspflicht wenden Sie sich bitte an den Sektionschef. | Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär | ||||||||||||||||||||
Schutz und Rettung Bern – Feuerwehr Bolligen Die Feuerwehr Bolligen ist seit dem 1. Januar 2021 Teil von Schutz und Rettung Bern. Für die Feuerwehr Bolligen bleibt trotz des Zusammenschlusses die Kompanieautonomie von Anfang an gewährt: Die Feuerwehr Bolligen verfügt über ein eigenes Feuerwehrmagazin und kommt neben dem Brandcorps und der Nachtwache als eigenständiges Milizelement der Stadtberner Feuerwehr zum Einsatz. Die Einsätze betreffen vorwiegend das eigene Gemeindegebiet. Je nach Ereignisart und -grösse werden diese Einsätze durch die Feuerwehr Bolligen selbstständig bewältigt oder sie wird dabei von weiteren Einsatzkräften der Feuerwehr der Stadt Bern unterstützt. Darüber hinaus sind für die Feuerwehrleute aus Bolligen aber auch Einsätze auf dem Gebiet der Stadt Bern zur Unterstützung der Berufsfeuerwehr, des Brandcorps und der Nachtwache bei Bedarf möglich. Um die vielfältigen Aufgaben in der Verantwortung der Bolliger Feuerwehr wahrnehmen zu können ist sie darauf angewiesen, den Mannschaftsbestand in der heutigen Grössenordnung halten zu können. Sie ist daher immer sehr interessiert, dienstwillige Frauen und Männer in ihren Reihen aufzunehmen, um den Mannschaftsbestand halten zu können. Interessierte Personen finden unter diesem Link weitere Informationen. Folgende Stellen geben Ihnen gerne weitere Auskünfte: Kommandant Raymond Zimmermann, Dorfstrasse 18, 3065 Bolligen, Email Mobile 079 333 62 46 Gemeindeverwaltung Bolligen | Feuerwehr Bolligen | ||||||||||||||||||||
Schulzahnarzt Seit dem Schuljahr 2002/2003 ist die Schulzahnpflege ganz den Gemeinden unterstellt. Für die Schulen Bolligen wurde folgendes Vorgehen festgelegt:
1. Untersuchung durch eine/n Privatzahnarzt/-ärztin Nach den Sommerferien wird ein Informationsschreiben zur Schulzahnpflege und ein Meldetalon an alle Schulkinder verteilt. Wer die zahnärztliche Untersuchung beim Privatzahnarzt / bei der Privatzahnärztin durchführen lässt, muss dies anhand des erhaltenen Talons fristgerecht (Anfang September) der Klassenlehrperson melden. Falls der Talon nicht rechtzeitig und vollständig ausgefüllt abgegeben wird, erfolgt die automatische Einteilung beim Schulzahnarzt / bei der Schulzahnärztin. Die Eltern / Erziehungsberechtigen sind für die Untersuchung beim Privatzahnarzt/ bei der Privatzahnärztin verantwortlich. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die Eltern. Auf Antrag hin leistet die Gemeinde an die Untersuchungskosten (Befundaufnahme Tarif 4.0090 / 4.0100) pro Kind und Schuljahr einen Beitrag von Fr. 30.00. Der Antrag inklusive Rechnungskopie der zahnärztlichen Untersuchung und Bankverbindung zur Rückerstattung kann jeweils bis Ende Juli des laufenden Schuljahres an die Abteilung Bildung und Kultur eingereicht werden. Anspruchsberechtigt sind Eltern von Bolliger Kindern der 1. - 9. Klasse an einer öffentlichen Schule (inkl.auswärtige Eltern der Spez. Sek. OzE) oder von Kindern, die eine Sonderschule besuchen, welche die Gemeinde Bolligen nicht anbietet.
2. Reihenuntersuchung durch den Schulzahnarzt/die Schulzahnärztin Die Reihenuntersuchung ist für die Eltern kostenlos und wird durch eine/n von der Gemeinde gewählten Schulzahnarzt/Schulzahnärztin (Dr. med. dent. Urs Gutknecht) vorgenommen. Es besteht keine freie Zahnarzt-Wahl. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die Gemeinde. Nach erfolgter Untersuchung erhalten die Eltern / Erziehungsberechtigten von der Praxis das Formular „Untersuchung Schulzahnarzt“ mit allfälligen empfohlenen Behandlungen (inkl. Kostenvoranschlag). Ist eine Behandlung notwendig, vereinbaren die Eltern / Erziehungsberechtigten mit dem Schulzahnarzt / mit der Schulzahnärztin oder mit einer Praxis ihrer Wahl einen Termin. Die Rechnung für die Behandlungskosten geht an die Eltern / Erziehungsberechtigen. Der Verzicht auf eine notwendige Behandlung und dessen Folgen fällt in die Verantwortung der Eltern / Erziehungsberechtigten. 3. Zähne putzen in der Klasse Die Klassen werden ein Mal pro Schuljahr durch eine Fachperson für Schulzahnpflege altersspezifisch in Fragen der Mundhygiene unterrichtet.
| Schulzahnarzt - Verordnung Schulzahnarzt - Verordnung - Anhang | ||||||||||||||||||||
Hund - an/abmelden und Taxen Taxen
| Merkblatt - Hundehaltung | An-/Abmeldeformular Hunde | |||||||||||||||||||
Nützliche Links Arzt finden | Sozialdienste - Linkliste | https://www.ch.ch/de/ | |||||||||||||||||||
Anmeldung in der Gemeinde Meldepflicht für Schweizer*innen Wer in unsere Gemeinde zieht, hat sich innert 14 Tagen persönlich oder via eUmzugCH anzumelden. Bei einer persönlichen Vorsprache bitten wir Sie, folgende Dokumente mitzubringen:
Gebühr Fr. 20.00 pro volljährige Person
Wer aus dem Ausland in unsere Gemeinde zieht, hat sich innert 14 Tagen nach der Einreise persönlich anzumelden. Hallo Bern - Informationen für einen guten Start am neuen Wohnort Zuzug aus dem Ausland (EU/EFTA-Staaten) Mitzubringen sind:
Zuzug aus dem Ausland (Drittstaaten) Mitzubringen sind:
Zuzug innerhalb der Schweiz Wer innerhalb der Schweiz in unsere Gemeinde zieht, kann sich persönlich oder via eUmzugCH anmelden. Bei einer persönlichen Vorsprache bitten wir Sie, folgende Dokumente mitzubringen:
Gebühr Fr. 25.00 pro volljährige Person | eUmzugCH (Zuzug, Umzug, Wegzug) | ||||||||||||||||||||
Handlungsfähigkeitszeugnis beantragen Seit 1. Juni 2016 können die Handlungsfähigkeitszeugnisse nicht mehr auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Wir bitten Sie daher sich direkt bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde zu melden.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bernstrasse 5 Tel. 031 635 20 50 | KESB Mittelland Nord | ||||||||||||||||||||
Polizeiliche Beratungsstellen
Wir arbeiten mit der Kantonspolizei Bern und der Firma GSD Gayret Security AG Ittigen zusammen. Die Aufgabenteilung zwischen der Kantonspolizei Bern und der Gemeindepolizei ist wie folgt geregelt:
Tel. 031 368 76 81 Öffnungszeiten:
Gemeindepolizei Bolligen
| /verwaltung/dokumente/dokumente/03rsa_gesuch_ueberzeitbewilligung_de.pdf Gesuch Parkbewilligung (Gebehinderte SelbstfahrerIn / Begleitfahrer für gehbehinderte Personen) Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung Hundehalter - Merkblatt Jugendschutz - Kein Alkohol an Jugendliche Sachbeschädigungen an öffentlichen Bauten - Handlungsablauf Sicherheitsreglement | ||||||||||||||||||||
Strafregisterauszug - bestellen Kosten | Bestellformular Strafregisterauszug | ||||||||||||||||||||
Betreibungsregisterauszug Für das Ausstellen von Betreibungsregisterauszügen ist folgende Amtsstelle zuständig:
| Bestellformular Betreibungsregisterauszug | ||||||||||||||||||||
Pass- und ID-Antrag Am 1. März 2010 hat das Amt für Migration und Personenstand im Kanton Bern die sieben neuen Ausweiszentren eröffnet. Gleichzeitig wurde der E-Pass 10 (Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten) eingeführt und das Antragsverfahren für die Identitätskarte angepasst. | Kanton Bern | Ausweiszentren | ||||||||||||||||||||
Beglaubigungen Wenn Sie die Echtheit einer Unterschrift bestätigen lassen möchten, so müssen Sie sich im Kanton Bern an einen Notar / an eine Notarin wenden. Den Gemeinden ist es gesetzlich nicht erlaubt, die Beglaubigungen vorzunehmen. Die Einwohnerdienste können lediglich bestätigen, dass es sich um Kopien von Originaldokumenten handelt. Weiterführende Informationen zu den Beglaubigungen von Unterschriften finden Sie auf der Homepage der Staatskanzlei Bern. | Informationen zu Unterschriftsbeglaubigungen | ||||||||||||||||||||
Datensperre Die Einwohnerdienste erteilen einer Privatperson auf schriftliches, begründetes Gesuch Auskunft über folgende freie Einwohnerdaten:
Alle übrigen Einwohnerdaten werden auch auf schriftliches Gesuch an Privatpersonen nicht erteilt.
Das Gesuch (mit Angabe der Personalien) kann bei den Einwohnerdiensten eingereicht werden. Die Bekanntgabe bestimmter Einwohnerdaten können trotz Sperrung erfolgen wenn:
| Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe an Private | ||||||||||||||||||||
Testamentshinterlegung Testamente/letztwillige Verfügungen können bei der Gemeinde in der Abteilung Präsidiales gegen eine einmalige Gebühr von Fr. 30.00 hinterlegt werden. Hinterlegung Änderungen an hinterlegten Testamenten Zentrales Testamentsregister | Gebühren der Gemeindeverwaltung – Verordnung (GebV) | Zentrales Testamentsregister | |||||||||||||||||||
Umzug innerhalb der Gemeinde Umzüge innerhalb der Gemeinde sind innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten Bolligen persönlich oder via eUmzugCH zu melden. Umzüge innerhalb der Liegenschaft (Wohnungswechsel) sind ebenfalls meldepflichtig. Schweizerische Staatsangehörige
Gebühr Umzug: Fr. 20.00 pro volljährige Person Ausländische Staatsangehörige
Gebühr Umzug: | eUmzugCH (Zuzug, Umzug, Wegzug) | ||||||||||||||||||||
Musikschule Musikschule Bantiger Sekretariat: Eisengasse 3a, 3065 Bolligen Telefon / Fax 031 922 11 91 (nur vormittags erreichbar) | Musikschule Bantiger | ||||||||||||||||||||
Wildhüter Als Wildhüter für die Gemeinde Bolligen ist Herr Peter Sommer zuständig. Telefon: 0800 940 100 Anschliessend folgende Tasten drücken: 2 / 2 / 3 / 1 | Kontaktpersonen Region Mittelland - Emmental | ||||||||||||||||||||
Normenwerke Über den obenstehenden Link finden Sie direkt zu den diversen Normenwerken. | Link zu den Normenwerken | ||||||||||||||||||||
Parkkarte Gemeinde | Parkbewilligung - Gesuchsformular Parkplatzbewirtschaftungsreglement Parkplatzbewirtschaftungsverordnung Parkplatzbewirtschaftungsverordnung Anhang 1 | Parkieren in Bolligen | |||||||||||||||||||
Finanzen / Rechnungswesen Finanzplan, Voranschlag, Jahresrechnung - die Instrumente des Rechnungswesens | Aufgaben- und Finanzplan AFP 2019 Aufgaben- und Finanzplan AFP 2020 Aufgaben- und Finanzplan AFP 2021 Budget 2020 Budget 2021 Budget 2022 Budget 2023 Budget 2024 Geschäftsbericht Gemeinde Bolligen 2022 Jahresrechnung 2019 Jahresrechnung 2020 Jahresrechnung 2021 Jahresrechnung 2022 Jahresrechnung 2023 | ||||||||||||||||||||
Wasser- und Abwassergebühren Fakturierung der Wasser- und Abwassergebühren Das Wasserversorgungsreglement Abwasserentsorgungsreglement sieht vor, dass die Gebühren für Wasser und Abwasser jeweils per 30. September dem Eigentümer der Liegenschaft in Rechnung gestellt werden. Die Abrechnungsperiode dauert jeweils vom 1. Oktober des Vorjahres bis 30. September des laufenden Jahres. Im Laufe des Frühjahres (März/April) wird ein Teilbetrag der Gebühren in Rechnung gestellt. Besitzerwechsel einer Liegenschaft Wechselt die Liegenschaft den Besitzer, so ist auch eine entsprechende Schlussabrechnung zu stellen. Damit wir vom Besitzerwechsel Kenntnis erhalten und die entsprechenden Schritte für die Schlussfakturierung in die Wege leiten können, nehmen Sie bitte vorgängig mit uns Kontakt auf via E-Mail von Sonja Lauper oder mit dem entsprechenden Formular Besitzerwechsel. | Abwasserentsorgungsreglement Wasserversorgungsreglement | Formular "Fakturierung Wasser- und Abwassergebühren | |||||||||||||||||||
Siegelungswesen
Bei einem Todesfall haben die Angehörigen den Todesfall dem Siegelungsdienst der Gemeinde zu melden. Für die Aufnahme des Siegelungsprotokolls sind die Originale des Testaments sowie des Ehe- und Erbvertrags (sofern vorhanden) bereit zu halten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Siegelungsbeamten / die zuständige Siegelungsbeamtin. | Merkblatt - Todesfall | ||||||||||||||||||||
Tagesschule Die Tagesschule Bolligen ist ein schulergänzendes Betreuungsangebot für Kindergarten- und Schulkinder der Volksschule Bolligen. Unsere Dienstleistung trägt zur Unterstützung der Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Es ist unser Ziel, den Kindern eine dem Alter und Autonomiegrad angemessene Betreuung, Erziehung und Förderung zu bieten und damit unterstützend bezüglich Entwicklung, Chancengleichheit und sozialer Integration zu wirken. Unser Team, bestehend aus Betreuenden, Lehrpersonen, FaBeK und Sozialpädagogen setzt sich mit professionellem Engagement für Ihre Kinder ein. HERZLICH WILLKOMMEN! Alle Informationen zur Tagesschule finden Sie auf der Homepage der Primarschule Bolligen.
Ferienbetreuung | Tagesschule Bolligen - Verordnung | ||||||||||||||||||||
Schulbus
| Anmeldeformular Schulbusnutzung Gesuch Beiträge unzumutbarer Schulweg Schulbusbetrieb - Verordnung Schulbusfahrplan 2023/2024 Schulbusfahrplan 2024/2025 Schülerinnen- und Schülertransporte (SuS-Transporte) – Anhang 1 | ||||||||||||||||||||
Bauvorschriften Baupolizei
Brandschutz
Auf der Website der Gebäudeversicherung Bern (GVB) lassen sich die Hausexperten, zuständig für Bolligen, suchen. Hier gelangen Sie zur direkten Suche.
| Abstandsvorschriften Baureglement Einführungsrecht ZGB Art. 79 ff. Kapprecht - ZGB Art. 687 Merkblatt - Brandschutzrichtlinien (RL 1 der GVB 9) Planungsmehrwerte - Reglement über den Ausgleich | ||||||||||||||||||||
Zecken - Informationen Fachgruppe Natur und Landschaft - Informationen zu Zecken Das BAG hat die Risikogebiete ausgeweitet. Informationen dazu finden Sie hier.
Fachgruppe Natur und Landschaft | Merkblatt BAG - Zeckenimpfung - Merkblatt SUVA - Zeckenimpfung - | ||||||||||||||||||||
Raumplanung Allgemeine Definition
Ortsplanung Definition Der Zonenplan der Gemeinde Bolligen kann bei der Bauverwaltung, Tel. 031 924 70 30, Im Shop oder per Mail für Fr. 9.00 bestellt werden Regionalplanung Definition
Kantonsplanung Definition | Baureglement Planungsmehrwerte - Reglement über den Ausgleich Siedlungsentwicklung - Leitbild Zonenplan 1 - Siedlungsgebiet Zonenplan 2 - Aussengebiete | ||||||||||||||||||||
Seniorinnen und Senioren Am 28.06.2006 hat die Gemeindeversammlung der Bildung eines ständigen Fachausschusses zugestimmt. Die Fachgruppe für Altersfragen setzt sich aus Seniorinnen und Senioren sowie Vertreterinnen und Vertretern der wichtigsten Institutionen der Altersarbeit zusammen. Die Fachgruppe fördert, unterstützt und begleitet Aktivitäten in Gemeinde und Region zu Gunsten von Seniorinnen und Senioren in den Bereichen:
Grundlage für die Arbeit der Fachgruppe bildet das Altersleitbild der Gemeinde Bolligen. www.be.prosenectute.ch | Pro Senectute Angebote SeniorInfo - Altersleitbild 2017 SeniorInfo - Nützliche Adressen | ||||||||||||||||||||
Mietfragen Das Mietamt Bolligen ist per 31.12.2010 aufgelöst. | Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland | ||||||||||||||||||||
Vermessungswesen bbp geomatik ag | bbp geomatik ag | ||||||||||||||||||||
Berufsberatung Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung | Bildungsreglement Anhang I - Bildungsleitbild Bildungsreglement Bildungsreglement Anhang II - Funktionendiagramm Schulen Bolligen | Laufbahnberatung BIZ | |||||||||||||||||||
Stipendien Ausbildungsbeiträge oder Stipendien sind grundsätzlich Sache des Kantons. Die Ausbildungsfinanzierung beruht auf dem Grundsatz, dass diese in erster Linie Sache der Eltern und der Auszubildenden selber ist. Reichen die finanziellen Mittel nicht aus, so deckt der Kanton den anerkannten Fehlbetrag. | Informationen zu Stipendien | ||||||||||||||||||||
Vorsorgeauftrag - Hinterlegung Vorsorgeaufträge können bei den Einwohnerdiensten gegen eine einmalige Gebühr von Fr. 30.00 hinterlegt werden. Hinterlegung Änderungen an hinterlegten Vorsorgeaufträgen | Gebühren der Gemeindeverwaltung – Verordnung (GebV) | ||||||||||||||||||||
Schulstrukturen (Reglemente) An der Gemeindeversammlung vom 22. November 2011 sind die neuen Schulstrukturen der Gemeinde Bolligen genehmigt und das neue Bildungsreglement (BiR) per 01.01.2012 in Kraft gesetzt worden. Nach einem Übergangsjahr werden die neuen Strukturen per 01.01.2013 vollumfänglich umgesetzt sein. | Bildungsreglement Anhang I - Bildungsleitbild Bildungsreglement Bildungsreglement Anhang II - Funktionendiagramm Schulen Bolligen Elternmitwirkung an den Schulen - Verordnung | ||||||||||||||||||||
Räumlichkeiten nutzen (inkl. Schul- und Sportanlagen) Seit 1. Mai 2018 nehmen wir Ihre Raumreservation online via Homepage der Gemeinde entgegen.
Versuchen Sie Ihre nächste Raumreservation über die Homepage der Gemeinde, www.bolligen.ch abzuwickeln. Eine Benutzerdokumentation führt sie durch die Reservation, sofern Sie sich nicht auch ohne diese zurechtfinden. Bei Fragen, oder wenn Sie für die Reservation keinen Computer zur Verfügung haben, steht Ihnen die Abteilung Bildung und Kultur gerne zur Seite: 031 924 70 25.
| /wAssets/docs/freizeit-und-kultur/H03-I-Verordnung-ueber-die-Benuetzung-der-Schul-und-Sportanlagen-VBSS-Anhang-1-Benuetzungsprioritaeten-gueltig-ab-1.1.2022.pdf /wAssets/docs/freizeit-und-kultur/H03-II-Verordnung-ueber-die-Benuetzung-der-Schul-und-Sportanlagen-VBSS-Anhang-2-Gebuehrentarif-gueltig-ab-1.1.2022-1.pdf /wAssets/docs/freizeit-und-kultur/H03-III-Verordnung-ueber-die-Benuetzung-der-Schul-und-Sportanlagen-VBSS-Anhang-3-Hausordnungen-der-Standorte-gueltig-ab-1.1.2022.pdf /wAssets/docs/freizeit-und-kultur/H03-Verordnung-ueber-die-Benuetzung-der-Schul-und-Sportanlagen-VBSS-gueltig-ab-1.1.2022-1.pdf | Raumreservierung | |||||||||||||||||||
Abwasserentsorgung Die Abwasserentsorgung ist regional organisiert. Das Abwasser aus der Gemeinde Bolligen wird einem Hauptsammelkanal zugeführt und wird in der ARA Worblental gereinigt.
| Abwasserentsorgungsreglement | ||||||||||||||||||||
Winterdienst
Verantwortlichkeiten für die Schneeräumung Hauptverkehrsachse (Bolligenstrasse / Krauchthalstrasse)
Schneehöhe beim Bantiger - Schneehöhe bei der Wegmühle Der tiefste Punkt in Bolligen liegt bei der Worblentalstrasse und beträgt 528 m.ü.M.
Mit den genannten Fahrzeugen werden die Strassen, Trottoirs, Fusswege und Treppen der Gemeinde nach einem bestimmten Einsatzplan geräumt. Man ist bestrebt, je nach Wetter, die öV-Strecken ab 05.30 Uhr betriebsbereit zu haben. Während des Tages werden anschliessend die Klein- und Nacharbeiten (Trottoirübergänge, Wasserabläufe etc.) der Schneeräumung ausgeführt.
| |||||||||||||||||||||
Neophyten - invasive gebietsfremde Pflanzen - Problempflanzen Informationen zu Neophyten - invasive gebietsfremde Pflanzen - Problempflanzen | Neophyten-invasive gebietsfremde Pflanzen-Problempflanzen Was sind invasive Neophyten? | ||||||||||||||||||||
Steuern Alle nützlichen Informationen zum Thema Steuern finden Sie in folgendem Link: | Gemeindeabgabenreglement (AbgR) | ||||||||||||||||||||
Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe Wenn Mutter oder Vater ihre Unterhaltspflicht gegenüber einem unmündigen Kind nicht erfüllen, hat das Kind auf Gesuch hin Anspruch auf unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche bzw. Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge. | Sozialdienste - Linkliste | ||||||||||||||||||||
Zurückschneiden von Pflanzen - Lichtraumprofil Zurückschneiden von Pflanzen - Lichtraumprofil | Zurückschneiden von Pflanzen - Lichtraumprofil | ||||||||||||||||||||
Insektenbekämpfung: Wespen, Bienen, Hornissen usw. Die Feuerwehr Bolligen hat bisher Einsätze zur Bekämpfung und Beseitigung von Insekten (Wespen, Bienen, Hornissen, etc.) übernommen, ohne dass es eine grundsätzliche und gesetzliche Aufgabe der Feuerwehr gewesen wäre. Die Feuerwehr hat dabei die Nester weggeräumt, ohne für diese Aufgabe ausgebildet zu sein. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt neu in Art. 1 der Verordnung über die Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung vor, dass Personen, die Wespen oder andere Insekten und Hausschädlinge im Auftrage von Drittpersonen bekämpfen, eine spezielle Ausbildung absolvieren müssen. Zur Zeit verfügt kein Angehöriger der Feuerwehr über die notwendige Ausbildung. Aufgrund der knappen Personalressourcen und aus finanziellen Gründen wird die Feuerwehr ab sofort keine Einsätze zur Insektenbekämpfung mehr leisten. Hier eine Auswahl an Firmen welche für die Insektenbekämpfung spezialisiert sind:
Bei Fragen im Zusammenhang mit Bienen:
Präsident Imkerverein:
| Insektenbekämpfung Merkblatt - Bienenschwärme einfangen | ||||||||||||||||||||
Kindes- und Erwachsenenschutz Am 1. Januar 2013 ist das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Es regelt die rechtliche Situation und den Schutz von Menschen, die wegen eines Schwächezustandes ihre Angelegenheiten nicht oder nur unvollständig selbst besorgen können. Das Erwachsenenschutzrecht löst das bisherige Vormundschaftsrecht ab und ist Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB). Die bisherigen kommunalen Vormundschaftsbehörden sind per 01.01.2013 durch neue regionale Behörden abgelöst worden. Zuständig für Bolligen: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Mittelland Nord Die Sozialdienste Bolligen arbeiten im Auftrag der KESB (Mandatsführung, Abklärungen, etc.) und unterstützen private Beiständinnen und Beistände.
| Sozialdienste - Linkliste | Informationen zum Kindes- & Erwachsenenschutz | |||||||||||||||||||
Ferieninsel Bolligen Die Gemeinde Bolligen bietet im Rahmen eines Pilotprojektes in Zusammenarbeit mit der Kindertagesstätte Butzus eine Ferieninsel an. Während 4 Ferienwochen (eine Woche im Frühling, zwei Wochen in den Sommerferien, eine Woche im Herbst) werden ihre Kinder in der Tagesschule Bolligen betreut. Es sind nur Anmeldungen für ganze Tage und mindestens zwei Tage pro Woche möglich. Weitere Informationen über die Durchführung und Kosten entnehmen Sie dem angefügten Konzept oder fragen Thomas Lehmann, Leiter Bildung und Kultur | Anmeldeformular Ferieninsel Bolligen 2024 Ausschreibung Ferieninsel Bolligen Konzept Ferieninsel | ||||||||||||||||||||
Bolligen-Info (Broschüre) Die Bolligen-Info Broschüre enthält wichtige Telefonnummern und Adressen von Vereinen, Ämter, Firmen und Institutionen. Ebenfalls finden Sie darin den aktuellen Ferien- und Schulbusfahrplan der Gemeinde Bolligen . | /verwaltung/dokumente/dokumente/Bolligen-Broschuere-2023-Stand-1.6.2023.pdf | ||||||||||||||||||||
Schulwegsicherung - Lotsendienst Seit Beginn des neuen Schuljahres 2016/2017 gibt es einen Lotsendienst für die Schulwegsicherung beim Übergang Sternenmatte. Die Gemeinde sucht immer wieder freiwillige Helfer. Die Einsätze werden jeweils mit Fr. 10.00 vergütet. Die Lotsen erhalten vor dem Ersteinsatz eine obligatorische Instruktion durch die Kantonspolizei – Abteilung Verkehrsprävention – vor Ort. Nähere Auskünfte über den Ablauf und die Einsatzzeiten erhalten Sie unter der Telefon-Nummer 031 924 79 22, Öffentliche Sicherheit | Anmeldeformular Lotsendienst und Springer Zustimmungsformular Schüler- und Erwachsenenpatrouilleure | ||||||||||||||||||||
Grünabfälle (Garten- und Küchenabfälle) Für Grüngut, das weder kompostiert noch gehäckselt werden kann, besteht seit Jahren die Möglichkeit, die wöchentliche Grünabfuhr (jeweils am Mittwoch) zu benützen. Ab dem 1. Januar 2017 können neu sämtliche Grünabfälle der Abfuhr mitgegeben werden. Dazu gehören die Gartenabfälle inkl. Baum-, Sträucher- und Heckenschnitt und sämtliche Küchenabfälle, ab 2017 neu inkl. Speisereste aus Privathaushaltungen. In den oberen Gemeindegebieten Flugbrunnen, Bantigen, Ferenberg und Geristein erfolgt aus wirtschaflichen Gründen die Grünabfuhr weiterhin mit dem brennbaren Kehricht (keine Änderungen). An der Gemeindeversammlung vom 13.12.2016 wurde beschlossen, dass für die Grüngutentsorgung zwingend maschinell leerbare Grüngutcontainer (mit Deckel) vorhanden sein müssen (Gebindepflicht). Offene Gebinde sind nicht mehr zugelassen. Schnittgut bis max. 1.50 m Länge und 18 kg Gewicht kann nach wie vor neben dem Grüngutcontainer bereitgestellt werden. | /verwaltung/dokumente/dokumente/1.Informationsschreiben_November_2016.pdf /verwaltung/dokumente/dokumente/2.FlyerSpeiseresteindieGruenabfuhrab1.Januar2017.pdf /verwaltung/dokumente/dokumente/3.MerkblattzurGruenabfuhrabJanuar2017.pdf Abfallreglement Abfallreglement - Gebührentarif | ||||||||||||||||||||
Notfallnummern und Hilfsangebote Notfallnummern Die Nummer 112 verbindet Sie mit der Alarmzentrale der Polizei.
Hilfsangebote
| Notfallnummern Erste Hilfe | ||||||||||||||||||||
Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (zum Beispiel Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Der ÖREB-Kataster kann über das Geoportal des Kantons Bern (siehe Link) eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.
| Geoportal des Kantons Bern | ||||||||||||||||||||
Betreuungsgutscheine Der Gemeinde Bolligen ist es wichtig, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Sie unterstützt deshalb die familienergänzende Kinderbetreuung. Der Gemeinderat vom 25.11.2019 hat die Einführung der Betreuungsgutscheine per 01.08.2020 beschlossen. betreuungsgutscheine@bolligen.ch
| /verwaltung/dokumente/dokumente/Informationen-der-Gemeinde-Bolligen.pdf Broschüre der Gesundheits-,Sozial- und Integrationsdirektion GSI des Kantons Bern zum Betreuungsgutscheinsystem Informationsbroschüre in leicht verständlicher Sprache | Liste aller im Kanton Bern zugelassenen Anbieter für Betreuungsgutscheine Betreuungsgutscheine, Information Kanton Bern | |||||||||||||||||||
Einkaufen in Bolligen - Lokal, saisonal und clever Der Ratgeber „Lokal, saisonal und clever einkaufen in Bolligen“ unterstützt Sie beim nachhaltigen Konsum vor Ort und will der Lebensmittelverschwendung (Food Waste) entgegenwirken. | Ratgeber Lokal, saisonal und clever einkaufen in Bolligen | /NUBIS-Ratgeber-Bolligen.pdf https://www.nubis-verein.ch/unsere-themen/konsum-umwelt/ | |||||||||||||||||||
Selbsthilfe BE Selbsthilfe BE informiert und berät im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern kostenlos rund um das Thema Selbsthilfe. Selbsthilfe BE vermittelt Kontakte zu Selbsthilfegruppen, unterstützt und begleitet den Aufbau von neuen Gruppen. | www.selbsthilfe-be.ch | ||||||||||||||||||||
Führungsinstrumente des Gemeinderates | Finanzstrategie 2022 Geschäftsbericht Gemeinde Bolligen 2022 | ||||||||||||||||||||
Wegzug aus der Gemeinde Schweizer Bürger*innen
Hinweis Wochenaufenthalt: Für die Begründung eines Wochenaufenthaltes in einer anderen Gemeinde klicken Sie bitte hier.
Wegzug ins Ausland
_______________________________________________________
Wegzug ins Ausland / Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung Für den Wegzug ins Ausland sind folgende Dokumente mitzubringen:
| eUmzugCH (Zuzug, Umzug, Wegzug) |
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen