Alle vier Jahre werden in der Gemeinde an der Urne die Gemeindewahlen durchgeführt. Untenstehend finden Sie die Informationen zu den vergangenen Wahlen.
Die Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2025 - 2028 finden am Sonntag, 22. September 2024 statt.
Zu wählen sind an der Urne:
1. nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz):
a) Der*Die Gemeindepräsident*in
b) Der*Die Leiter*in der Gemeindeversammlung
2. nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz):
a) 6 Mitglieder des Gemeinderates und, nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeverfassung Bolligen, der*die Präsident*in. Auf dem Wahlzettel können total 7 Kandidatinnen oder Kandidaten aufgeführt werden.
b) 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
c) 6 Mitglieder der Sozialkommission
d) 6 Mitglieder der Bildungskommission
Wählbar sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürger*innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und stimmberechtigt sind.
Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von zehn in der Gemeinde Wahlberechtigten unterzeichnet sein und ist für jedes Gremium einzeln einzureichen. Die Eingabe muss enthalten:
- Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der zu wählenden Person
- Name der einreichenden Partei oder Wählergruppe
Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens vom Gemeindeschreiber mit einer Listennummer versehen.
Einreichung der Wahlvorschläge:
bis spätestens Montag, 15. Juli 2024, 11:00 Uhr, beim Gemeindeschreiber,
Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen
Bekanntgabe allfälliger Listenverbindungen:
bis spätestens Montag, 29. Juli 2024, 11:00 Uhr. Die Listenverbindung ist auf den verbundenen Listen zu bezeichnen.
Amtliche Publikation der bereinigten Wahlvorschläge:
bis Mittwoch, 7. August 2024
Späteste Zustellung des amtlichen und des Parteien-Wahlmaterials:
Woche 35
Allfälliger zweiter Wahlgang für Majorzwahlen (1a, 1b):
Sonntag, 20. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat
Wahlresultate Gemeinderat
Wahlresultate Geschäftsprüfungskommission
Wahlresultate Sozialkommission
Wahlresultate Bildungskommission
Die Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2021 - 2024 finden am Sonntag, 8. November 2020 statt. Zu wählen sind an der Urne:
1. nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz):
a) Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident
b) Die Leiterin oder der Leiter der Gemeindeversammlung
2. nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz):
a) 6 Mitglieder des Gemeinderates und, nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeverfassung Bolligen, die Präsidentin oder der Präsident. Auf dem Wahlzettel können total 7 Kandidatinnen oder Kandidaten aufgeführt werden.
b) 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
c) 6 Mitglieder der Sozialkommission
d) 6 Mitglieder der Bildungskommission
Wählbar sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und stimmberechtigt sind.
Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von zehn in der Gemeinde Wahlberechtigten unterzeichnet sein und ist für jedes Gremium einzeln einzureichen. Die Eingabe muss enthalten:
Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens vom Gemeindeschreiber mit einer Listennummer versehen.
Hier finden Sie die bereinigten Wahlvorschläge.
Termine
Einreichung der Wahlvorschläge:
bis spätestens Montag, 31. August 2020, 11:00 Uhr, beim Gemeindeschreiber, Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen
Bekanntgabe allfälliger Listenverbindungen:
bis spätestens Montag, 14. September 2020, 11:00 Uhr. Die Listenverbindung ist auf den verbundenen Listen zu bezeichnen.
Amtliche Publikation der bereinigten Wahlvorschläge:
am Mittwoch, 23. September 2020
Späteste Zustellung des amtlichen und des Parteien-Wahlmaterials:
Woche 42
Allfälliger zweiter Wahlgang für Majorzwahlen (1a, 1b): fällt aus
Sonntag, 29. November 2020
Der Gemeinderat
An der Urne wurden am 6. November 2016 für die Amtsperiode 2017 - 2020 gewählt:
- Im Majorz (Mehrheitswahlverfahren)
Gemeindepräsident/in
Leiter/in Gemeindeversammlung (in stiller Wahl gewählt)
- Im Proporz (Verhältniswahlverfahren)
Gemeinderat
Geschäftsprüfungskommission
Bildungskommission
Sozialkommission
Gemeindewahlen 2016 - Stille Wahl / Bereinigte Wahlvorschläge
An der Urne wurden am 4. November 2012 für die Amtsperiode 2013 - 2016 gewählt:
- Im Majorz (Mehrheitswahlverfahren)
Gemeindepräsident/in
Leiter/in Gemeindeversammlung
- Im Proporz (Verhältniswahlverfahren)
Gemeinderat
Geschäftsprüfungskommission
Bildungskommission
Sozialkommission
Hier können Sie die Resultate der Gemeindewahlen 2012 einsehen.
Die Gewählten der laufenden Legislatur sind im aktuellen Verzeichnis Gemeindeorgane 2015 ersichtlich.