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Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe

Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe
Sozialdienste

Wenn Mutter oder Vater ihre Unterhaltspflicht gegenüber einem unmündigen Kind nicht erfüllen, hat das Kind auf Gesuch hin Anspruch auf unentgeltliche Hilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche bzw. Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge.

Für den nachehelichen Unterhalt wird auf Gesuch hin Inkassohilfe bei der Vollstreckung der Unterhaltsansprüche geleistet.

Bei Rückfragen oder für einen Termin melden Sie sich beim Sozialdienst.

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