Für Grüngut, das weder kompostiert noch gehäckselt werden kann, besteht seit Jahren die Möglichkeit, die wöchentliche Grünabfuhr (jeweils am Mittwoch) zu benützen.
Ab dem 1. Januar 2017 können neu sämtliche Grünabfälle der Abfuhr mitgegeben werden. Dazu gehören die Gartenabfälle inkl. Baum-, Sträucher- und Heckenschnitt und sämtliche Küchenabfälle, ab 2017 neu inkl. Speisereste aus Privathaushaltungen.
In den oberen Gemeindegebieten Flugbrunnen, Bantigen, Ferenberg und Geristein erfolgt aus wirtschaflichen Gründen die Grünabfuhr weiterhin mit dem brennbaren Kehricht (keine Änderungen).
An der Gemeindeversammlung vom 13.12.2016 wurde beschlossen, dass für die Grüngutentsorgung zwingend maschinell leerbare Grüngutcontainer (mit Deckel) vorhanden sein müssen (Gebindepflicht). Offene Gebinde sind nicht mehr zugelassen. Schnittgut bis max. 1.50 m Länge und 18 kg Gewicht kann nach wie vor neben dem Grüngutcontainer bereitgestellt werden.