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Nutzungsbedingungen


4 Nutzungsbedingungen Tageskarten

4.1 Grundlagen

Neben diesen Nutzungsbedingungen für Tageskarten gelten die aktuellen AGB der SBB.

Es stehen fünf „Tageskarte Gemeinde“ zur Verfügung. Die Tageskarte Gemeinde dürfen nur an Einwohner/Innen der Gemeinde abgegeben werden. Massgeblich ist der zivilrechtliche Wohnsitz. An auswärtige Einwohner dürfen gemäss den AGB der SBB keine Tageskarten verkauft werden. Der Zwischenhandel ist untersagt. Die Tageskarten Gemeinde berechtigen zur freien Fahrt in der 2. Klasse auf dem gesamten Geltungsbereich des SBB-Halbtax- und -Generalabonnements (Details siehe SBB, Tarif 654).

4.2 Kosten/Bezahlung

Die Tageskarte Gemeinde kostet seit dem 01.01.2016 CHF 45.00 pro Tag. Die Gebühren müssen direkt beim Bezug am Schalter, bar, mittels Kartenzahlung oder Twint bezahlt werden.

Tageskarten Gemeinde, welche kurzfristig, d.h. 48 Stunden vor dem Reisetag, reserviert werden, können zu einem reduzierten, Last Minute Preis von CHF 35.00 bezogen werden.

4.3 Reservation

Die Tageskarten Gemeinde können frühestens zwei Monate im Voraus reserviert werden. Die Reservation kann via Internet unter www.bolligen.ch, telefonisch unter 031 924 70 70 oder direkt am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Reservationen dürfen nicht für Dritte vorgenommen und Benutzerdaten nicht an Dritte weitergegeben werden. Pro Person dürfen höchstens 2 Tageskarten Gemeinde pro Monat bezogen werden.

Bei Tageskarten, welche via Homepage reserviert werden, ist das Vorgehen wie folgt:

  1. Kunden können sich mit dem Benutzerprofil anmelden oder eine Einmalreservation wählen.
  2. Kunden können die Reservation der von ihnen gewünschten Tageskarte Gemeinde vornehmen.
  3. Die Verwaltung bestätigt die Reservation mittels Mail. Damit ist die Reservation definitiv und nicht widerrufbar.
  4. Kunden können die Tageskarte Gemeinde direkt nach der Reservation, spätestens 1 Woche vor Reisedatum, bei den Einwohnerdiensten persönlich abholen und bar, mit Karte oder Twint bezahlen. Es erfolgt kein Postversand der Tageskarte Gemeinde.

Für das rechtzeitige Abholen der Tageskarten Gemeinde während den ordentlichen und ausserordentlichen Schalteröffnungszeiten ist jeder Kunde selber verantwortlich.

4.4 Annullation und Rückgabe

Eine Annullierung einer bereits durch die Verwaltung bestätigten Tageskarte Gemeinde ist nicht möglich. Verkaufte Tageskarten Gemeinde werden nicht zurückgenommen. Reservierte, bewilligte und nicht abgeholte Tageskarten Gemeinde werden zum Preis von CHF 45.00 in Rechnung gestellt.

4.5 Haftung

Die Gemeinde lehnt Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Benützung der Tageskarte Gemeinde ab. Für verlorene oder gestohlene Tageskarte Gemeinde übernimmt die Gemeinde keine Haftung.

4.6 Abgabestelle

Einwohnerdienste Bolligen
Hühnerbühlstrasse 3
3065 Bolligen


Schalteröffnungszeiten:
Montag: 08.00 – 11.30 und 14.00 – 18.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch und Donnerstag: 08.30 – 11.30 und 14.00 – 16.30 Uhr
Freitag: geschlossen


Bitte spezielle Öffnungszeiten vor und an Festtagen beachten.

4.7 Hinweis

Klassenwechsel für die 1. Klasse sind am Bahnschalter erhältlich. Preisanfragen dazu sind an diese Stelle zu richten.


Nutzungsbedingungen  Talus® Online-Reservationssystem

Mit Talus® Online-Reservationssystem können verfügbare Reservationsobjekte zu den aktuellen Gebühren und Tarifen in der verfügbaren Anzahl für legale Verwendungszwecke reserviert werden. Die Reservationsanfrage über Talus Online-Reservationssystem berechtigt jedoch nicht automatisch zum Bezug des Reservationsobjektes.

Die Gemeinde Bolligen übernimmt bei Missbrauch des Reservationssystems dem Reservierenden oder Dritten gegenüber keinerlei Haftung. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und nur für interne Zwecke verwendet. Jede Art des Reservationsmissbrauchs berechtigt die Gemeinde Bolligen zum Sperren des Benutzeraccounts. Rechtliche Massnahmen bei absichtlicher Täuschung, Betrug oder Missbrauch sind vorbehalten.

Benutzungsordnung Schul- und Mehrzweckanlage Ferenberg

Benutzungsordnung Schulhäuser, Turnhallen, Turn- und Sportplätze und des Sportplatzes Wegmühle

Benutzungsordnung Altes Schulhaus Gewölbekeller

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