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Bauvorschriften

Bauvorschriften
Bauverwaltung

Baupolizei
Das Baureglement Bolligen können Sie als PDF-Datei herunterladen.

Auskünfte dazu erhalten Sie bei der Bauverwaltung

Aufgabenbereich

  • Baueinstellungen

  • Wiederherstellungen

  • Benützungsverbote

  • Ersatzvornahmen

  • Beseitigung von Störungen der öffentlichen Ordnung

  • Aufsicht über Einhaltung der Bauvorschriften

  • Arbeitssicherheit und -hygiene

  • Baukontrollen

 

Brandschutz
Der Feueraufseher der Gemeinde Bolligen ist Gerhard Streit, Kaminfegermeister, Tel. 079 653 56 70. Er steht Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

 

Auf der Website der Gebäudeversicherung Bern (GVB) lassen sich die Hausexperten, zuständig für Bolligen, suchen. Hier gelangen Sie zur direkten Suche.


Sicherheitsangelegenheiten
Die Sicherheit ist uns ein wichtiges Anliegen. Unsere bfu-Sicherheitsdelegierter Renato Ravioli (Tel. 031 924 70 33) berät Sie gerne.
Mehr Informationen zum Thema Unfallverhütung finden Sie unter www.bfu.ch.

Bäume und Sträucher / Einfriedungen
Das sogenannte zivilrechtliche Bauwesen, unter das auch die Pflanzabstände und die nachbarrechtlichen Bauabstände fallen, ist im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch Art. 79 (EGzZGB) geregelt.

Im Schweizerisches Zivilgesetzbuch Art. 687 (ZGB) ist das Kapprecht sowie das Anries geregelt.

Diese Bestimmungen sind in der Broschüre Abstandsvorschriften zusammen gefasst. Die Broschüre kann auch bei der Bauverwaltung Bolligen bezogen werden.

Bei Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht muss das zivilrechtliche Klageverfahren beschritten werden.

Gubler Alain
Zaugg Stefanie
Abstandsvorschriften
Kapprecht - ZGB Art. 687
Einführungsrecht ZGB Art. 79 ff.
Baureglement
Planungsmehrwerte - Reglement über den Ausgleich
Brandschutzrichtlinien (RL 1 der GVB 9) - Merkblatt

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