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Freizeit, Kultur und Sport

Das Anmeldeformular für die Kurse des freiwilligen Schulsports steht vom 30.01. - 18.02.2024 hier bereit:

Programm

Programm Freiwilliger Schulsport Frühling 2024

Anmeldung und Kursbedingungen

Anmeldeschluss: 16.02.2024
Kursgeld: Bitte Kursgelder am ersten Kurstag der Kursleitung abgeben!
Versicherung: Ist Sache der Teilnehmenden

  1. Neu nehmen wir Anmeldungen nur noch online entgegen unter: www.bolligen.ch/freiwilliger-schulsport
  2. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine elektronische Bestätigung. 
    (Davon abgesehen werden zusätzlich keine weiteren Anmeldebestätigungen verschickt.)
  3. Die Kursteilnahme ist abhängig vom Anmeldeeingang.
  4. Es dürfen mehrere Kurse besucht werden.
  5. Mit der Anmeldung verpflichtet sich Ihr Kind, während der ganzen Kursdauer am Unterricht teilzunehmen.
  6. Es wird eine Anwesenheitskontrolle geführt.
  7. Kurse finden erst bei der Teilnahme von mind. 6 Kindern statt.
    (Bei zu wenigen Anmeldungen wird nach Anmeldeschluss informiert.)
  8. Während der Schulferien finden keine Kurse statt. Sonst durchgehend bis zum Ferienbeginn.
  9. Sollten Betreuungslücken entstehen, können Sie sich gerne über das Angebot der Tagesschule Bolligen informieren.

Kontakt:

Silke Althaus, schlsprtbllgngmxch oder 076 222 38 60
LKS Bolligen, Gemeindeverwaltung: LKS@bolligen.ch oder 031 921 70 26


Wir wünschen viel Spass und Erfolg bei unseren Sportkursen!

Einwohnergemeinde Bolligen & LKS

Gemeindebeitrag

Die Gemeinde Bolligen unterstützt Kultur und Sport auf verschiedenen Ebenen.
 
Einerseits werden Vereine mit Sitz in Bolligen und einer Mindestanzahl von in Bolligen wohnhaften Mitgliedern jährlich wiederkehrend mit einem Gemeindebeitrag unterstützt.

Andererseits erhalten Bolliger Vereine einen alljährlichen Unterstützungsbeitrag "à fond perdu" an:

  • Kulturelle Anlässe innerhalb der Gemeinde Bolligen 
  • Sportanlässe mit Durchführungsort Bolligen 
  • Spezielle Projekte von Bolliger Vereinen auch ausserhalb der Gemeinde 
  • Spezielle Projekte von Einzelpersonen oder Gruppierungen

Grundsätze: 

  • Der Verein muss in der Gemeinde Bolligen beheimatet sein 
  • Das Projekt muss in direktem Bezug zu Bolligen stehen 
  • Einzelpersonen oder Gruppierungen ohne Vereinscharakter müssen

Einwohner Bolligens sein 

  • Die Gemeinde kann Beiträge mit weiteren Bedingungen verknüpfen, wie z.B. einem öffentlichen Auftritt in Bolligen 

Die Form der Gesuchseingabe ist frei, sie sollte aber mit einem kurzen Projektbeschrieb und einem Budget versehen werden.

Gesuche sind zu richten an: 
Abteilung Bildung und Kultur
Hühnerbühlstrasse 5
3065 Bolligen
Tel. 031 924 70 25
bildung-kultur@bolligen.ch

Für einmalige, grössere Veranstaltungen besteht zudem die Möglichkeit eines Gesuches um einen Beitrag aus dem „EvK-Kredit“.

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