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Lotterie / Tombola

Lotterie / Tombola
Informationen zu Tombola
Öffentliche Sicherheit

Seit 1.1.2021 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Geldspiele, darunter Lottos und Tombolas. Letzte sind aufgrund der eidgenössischen Geldspielgesetzgebung (Bundesgesetz über Geldspiele (BGS; SR 935.51 sowie Bundesverordnung über Geldspiele VGS; SR 935.511) neu meldepflichtig, bzw. bis spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung gemeldet werden müssen. Veranstalter haben sich mittels elektronischen Formular online bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern zu melden.

Spielmann Chantal

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