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Überbauungsordnung VistaRotonda - öffentliche Mitwirkung

Überbauungsplan
Überbauungsvorschriften
Änderung Zonenplan 1
Änderung Zonenplan 3 - Gewässerräume

Dossier Wasserbauprojekt vom 2. Mai 2022:
Wasserbauprojekt technischer Bericht
Wasserbauprojekt Querprofile
Wasserbauprojekt Längenprofil
Wasserbauprojekt Situationsplan


weitere Unterlagen:
Erläuterungsbericht
Bericht des Beurteilungsgremiums zum Studienauftrag nach SIA 143 vom September 2019
Lärmgutachten vom 24. Mai 2022
Bericht Naturwerte vom 27. August 2021

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Newsbeiträge der Gemeinde Bolligen

17. August 2022

Publikation der öffentlichen Mitwirkung

Gemeinde Bolligen

Öffentliche Mitwirkung
Überbauungsordnung «VistaRotonda» mit Änderung der Zonenpläne 1 und 3
und mit Wasserbaubewilligung im koordinierten Verfahren nach KoG


Der Gemeinderat von Bolligen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «VistaRotonda» mit Änderung der Zonenpläne 1 und 3 und mit Wasserbaubewilligung im koordinierten Verfahren nach KoG zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Unterlagen liegen vom 17. August bis und mit 16. September 2022 in der Bauverwaltung auf und können auf der Homepage der Gemeinde unter www.bolligen.ch (Direktlink unten rechts) eingesehen werden (Mitwirkungsfrist).

Während der Mitwirkungsfrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden.
Die Eingaben sind schriftlich an die Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen oder per E-Mail an bauverwaltung@bolligen.ch zu richten.


Bolligen, 17. August 2022
Der Gemeinderat

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