17. Dez 2021
Mitteilung
Die Abfallentsorgung über den Jahreswechsel 2021/2022 findet wie folgt statt:
Brennbarer Kehricht in Bolligen und Habstetten:
Die Kehrichtabfuhr am Freitag, 24. Dezember 2021 und am Freitag, 31. Dezember 2021 findet ohne Verschiebung statt.
Brennbarer Kehricht in den oberen Gemeindegebieten inkl. Flugbrunnen:
Die Kehrichtabfuhr am Freitag, 24. Dezember 2021 und am Freitag, 31. Dezember 2021 findet ohne Verschiebung statt.
Papier- und Kartonsammlung:
Die Papier- und Kartonsammlung findet ohne Verschiebung statt.
Die erste Papier- und Kartonsammlung in Bolligen und Habstetten im neuen Jahr findet am Mittwoch, 5. Januar 2022 statt.
Die erste Papier- und Kartonsammlung in den oberen Gemeindegebieten (inkl. Flugbrunnen) im neuen Jahr findet am Dienstag, 4. Januar 2022 statt.
Kompostierbare Abfälle:
Die Abfuhr der kompostierbaren Abfälle findet ohne Verschiebung statt.
Die erste Abfuhr der kompostierbaren Abfälle im neuen Jahr findet am Mittwoch, 5. Januar 2022 statt.
Hinweis: Weihnachtsbäume können Sie mit dem brennbaren Kehricht entsorgen (bitte mit der entsprechenden Anzahl Gebührenmarken [1 Marke pro 10 kg] versehen.)
Ab der Kalenderwoche 1 gilt für die Abfallentsorgung der Abfuhrkalender 2022. Dieser wurde in alle Haushalte verteilt, ist auf der Homepage der Gemeinde Bolligen unter www.bolligen.ch -> Politik & Verwaltung -> Verwaltung -> Dienstleistungen -> Abfallentsorgung abrufbar oder kann auf der Bauverwaltung bezogen werden.
Wir wünschen Ihnen frohe Festtage!
Bauverwaltung Bolligen