17. Aug 2022
Mitteilung
Publikation der öffentlichen Mitwirkung
Gemeinde Bolligen
Öffentliche Mitwirkung
Überbauungsordnung «VistaRotonda» mit Änderung der Zonenpläne 1 und 3
und mit Wasserbaubewilligung im koordinierten Verfahren nach KoG
Der Gemeinderat von Bolligen bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung «VistaRotonda» mit Änderung der Zonenpläne 1 und 3 und mit Wasserbaubewilligung im koordinierten Verfahren nach KoG zur öffentlichen Mitwirkung.
Die Unterlagen liegen vom 17. August bis und mit 16. September 2022 in der Bauverwaltung auf und können hier auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden (Mitwirkungsfrist).
Während der Mitwirkungsfrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden.
Die Eingaben sind schriftlich an die Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen oder per E-Mail an bauverwaltung@bolligen.ch zu richten.
Bolligen, 17. August 2022
Der Gemeinderat