Bild
Bild

Pflegekinderaufsicht

Pflegekinderaufsicht
Sozialdienste

Das Pflegekinderwesen befasst sich generell mit der Unterbringung von Unmündigen ausserhalb des Elternhauses. Dabei wird unterschieden zwischen Tagespflegeplätze (tagsüber) und Familienpflegeplätze (wohnhaft).

In der Gemeinde Bolligen wird die Abklärung der Tagespflegeplätze durch den Tageselternverein Bolligen übernommen. Auch Tagespflegeplätzen bei Grosseltern und Verwandten sind meldepflichtig.

Familienpflegeplätze sind immer bewilligungspflichtig. Für die Abklärungen ist die Pflegekinderaufsicht der Gemeinde zuständig. Die Bewilligung erteilt die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Nord in Jegenstorf.

www.tfo-untereemme.ch

Kindes- und Erwachsenenschutz

Gevisier Fabienne
Schiess Katrin

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen