Bild
Bild

Zivilstandsänderungen

Zivilstandsänderungen
Einwohnerdienste
Einwohnerdienste/Sicherheit
Kanton Bern | Zivilstandskreis Bern-Mittelland

Geburt
Die Geburt eines Kindes wird den Einwohnerdiensten Bolligen durch das zuständige Zivilstandsamt gemeldet. Die Einwohnerdienste werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Heirat
Infolge der Gesetzesanpassung per 1.2.2024 werden im Kanton Bern keine Heimatscheine und Niederlassungsausweise mehr ausgestellt. Sind die Einwohnerdienste im Besitz eines Heimatscheines, verliert dieser durch die Zivilstandsänderung seine Gültigkeit und wird vernichtet. Sind Sie im Besitz eines Niederlassungsausweises, kann dieser ebenfalls vernichtet werden. Infolgedessen fallen für Sie keine Gebühren mehr an.

Scheidung
Infolge der Gesetzesanpassung per 1.2.2024 werden im Kanton Bern keine Heimatscheine und Niederlassungsausweise mehr ausgestellt. Sind die Einwohnerdienste im Besitz eines Heimatscheines, verliert dieser durch die Zivilstandsänderung seine Gültigkeit und wird vernichtet. Sind Sie im Besitz eines Niederlassungsausweises, kann dieser ebenfalls vernichtet werden. Infolgedessen fallen für Sie keine Gebühren mehr an.


Namensänderung nach Scheidung:
Feststellung der Namensführung nach der Scheidung (Frist 1 Jahr).

  • Wiederannahme des ledigen Namens: es muss beim Zivilstandsamt Bern eine Namenserklärung abgegeben werden. Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:
    • Scheidungsurteil
    • Pass
    • Familienschein (vorgängig beim Heimatort anfordern)
Holzner Ramona
Zobrist Pedro

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen