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Zivilstandsänderungen

Zivilstandsänderungen
Einwohnerdienste
Zivilstandskreis Bern-Mittelland

Geburt
Die Geburt eines Kindes wird den Einwohnerdiensten Bolligen durch das zuständige Zivilstandsamt gemeldet. Die Einwohnerdienste werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Heirat
Infolge der Gesetzesanpassung per 1.2.2024 werden im Kanton Bern keine Heimatscheine und Niederlassungsausweise mehr ausgestellt. Sind die Einwohnerdienste im Besitz eines Heimatscheines, verliert dieser durch die Zivilstandsänderung seine Gültigkeit und wird vernichtet. Sind Sie im Besitz eines Niederlassungsausweises, kann dieser ebenfalls vernichtet werden. Infolgedessen fallen für Sie keine Gebühren mehr an.

Scheidung
Infolge der Gesetzesanpassung per 1.2.2024 werden im Kanton Bern keine Heimatscheine und Niederlassungsausweise mehr ausgestellt. Sind die Einwohnerdienste im Besitz eines Heimatscheines, verliert dieser durch die Zivilstandsänderung seine Gültigkeit und wird vernichtet. Sind Sie im Besitz eines Niederlassungsausweises, kann dieser ebenfalls vernichtet werden. Infolgedessen fallen für Sie keine Gebühren mehr an.


Namensänderung nach Scheidung:
Feststellung der Namensführung nach der Scheidung (Frist 1 Jahr).

  • Wiederannahme des ledigen Namens: es muss beim Zivilstandsamt Bern eine Namenserklärung abgegeben werden. Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:
    • Scheidungsurteil
    • Pass
    • Familienschein (vorgängig beim Heimatort anfordern)
Holzner Ramona
Zobrist Pedro

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