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Zivilstandsänderungen

Zivilstandsänderungen
Einwohnerdienste
Zivilstandskreis Bern-Mittelland

Geburt
Die Geburt eines Kindes wird den Einwohnerdiensten Bolligen durch das zuständige Zivilstandsamt gemeldet. Die Einwohnerdienste werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen.

Heirat
Diese Zivilstandsänderung bewirkt, dass die bisherigen Heimatscheine, ungültig geworden sind. Die Einwohnerdienste informieren Sie über das weitere Vorgehen.

Scheidung
Die Meldung erfolgt durch das Zivilstandsamt. Die Einwohnerdienste informieren Sie über das weitere Vorgehen.


Ehefrau:
Feststellung der Namensführung nach der Scheidung (Frist 1 Jahr).

  • Beibehaltung des bisherigen Namens: der neue Heimatschein kann sofort bestellt werden.
  • Wiederannahme des ledigen Namens: es muss beim Zivilstandsamt Bern eine Namenserklärung abgegeben werden. Dazu sind folgende Unterlagen mitzubringen:
    • Scheidungsurteil
    • Pass
    • Niederlassungsausweis
    • Familienschein (vorgängig beim Heimatort anfordern)


Anschliessend kann beim Heimatort der neue Heimatschein bestellt werden.

Holzner Ramona

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