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Elektronisches Baubewilligungsverfahren „eBau“ ab 1. März 2022 obligatorisch

24. Feb 2022

Mitteilung

Bereits seit Dezember 2019 können Baugesuche freiwillig über eBau eingereicht werden.

Gestützt auf den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Bern ist die Verwendung von eBau ab 1. März 2022 obligatorisch. Das Baugesuch ist ab diesem Zeitpunkt zwingend über eBau elektronisch auszufüllen und kann nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden. Es ist zu beachten, dass alle elektronisch eingereichten Baugesuchsunterlagen inkl. Pläne nach wie vor 2-fach in Papierform und mit den nötigen Unterschriften bei der Bauverwaltung einzureichen sind. Dies ist nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG eine Unterschrift von Hand verlangt. Die Revision des VRPG ist in Planung.

Mit folgendem Link gelangen Sie zu eBau: https://www.be.ch/ebau

Weitere Informationen zu eBau finden Sie unter https://www.be.ch/projekt-ebau oder erteilt Ihnen gerne auch die Bauverwaltung (Tel. 031 924 70 30 oder bauverwaltung@bolligen.ch)

Die Bauverwaltung

Hier gelangen Sie zur Dienstleistung Baubewilligung

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