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Öffentliche Mitwirkungsauflage "Richtplan Energie" und Einladung zur Informationsveranstaltung

29. Jan 2019

Information

Mit dem Richtplan Energie sollen die räumliche Entwicklung und die Energienutzung in der Gemeinde Bolligen aufeinander abgestimmt werden. Dadurch lassen sich vorhandene Energiequellen optimal nutzen und der Einsatz von lokal vorhandenen Energien langfristig sichern. Dazu werden räumlich festgelegte Massnahmengebiete für das Gemeindegebiet ausgeschieden, in welchen die angestrebte Energieversorgung und insbesondere die Priorisierung der Energieträger behördenverbindlich vorgegeben werden. Der Richtplan Energie ist ein wichtiges Planungs- und Strategieinstrument für die politische Behörde. Die Inhalte des Richtplans Energie sind für die Grundeigentümer von informativem Interesse, sie sind nicht grundeigentümerverbindlich.


Auflage zur öffentlichen Mitwirkung
Der Gemeinderat Bolligen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, den Richtplan Energie Bolligen (bestehend aus Bericht, Massnahmenblätter und Karte) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Der Richtplan Energie liegt vom 6. Februar 2019 bis 6. März 2019 auf der Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen auf und kann unter www.bolligen.ch abgerufen werden.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind zu richten an: Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen.


Einladung zur Informationsveranstaltung
Am Dienstag, 12. Februar 2019, 19:00 Uhr, findet im Reberhaus Bolligen eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an welcher die Mitwirkungsunterlagen näher erläutert werden. Vertreter der Planergemeinschaft und der Gemeinde stehen für Auskünfte zur Verfügung. Alle sind zur Informationsveranstaltung herzlich eingeladen.

Der Gemeinderat Bolligen

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