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Verordnungen zu Schulhäusern und Sportplätzen

15. Apr 2015

per 01.08.2015

Verordnung über die Benützung der Schulhäuser, Turnhallen, der Turn- und Sportplätze und des Sportplatzes Wegmühle sowie neue Verordnung über die Benützung der Schul- und Mehrzweckanlage Ferenberg

Der Gemeinderat Bolligen hat am 30. März 2015 die Verordnung über die Benützung der Schulhäuser, Turnhallen, der Turn- und Sportplätze und des Sportplatzes Wegmühle sowie die neue Verordnung über die Benützung der Schul- und Mehrzweckanlage Ferenberg genehmigt.
Die Verordnungen und die in den Anhängen I und II enthaltenen Benützungsgebühren sowie Nutzungsprioritäten wurden auf die heutigen Verhältnisse angepasst. Die Verordnungen treten per 1. August 2015 in Kraft. Sie können bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.bolligen.ch heruntergeladen werden.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Eine Beschwerde hat einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

Der Gemeinderat

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