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Verkehrsbeschränkungsverfügung

28. Mai 2014

Blaue Zone Bolligen West

Der Gemeinderat verfügt nach Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19.12.1958 über den Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29.10.2008 folgende nicht zustimmungspflichtige Verkehrsmassnahme:

Blaue Zone Bolligen West
Im Bereich der auf Bolliger Gemeindegebiet liegenden Kirchstrasse, Kistlerstrasse, Badhausstrasse, Gerenstrasse, Sonnhalde, Einschlagstrasse, Burgerstrasse und Sonnenrain werden die bestehenden weissen Parkfelder neu blau markiert. Teilweise werden bestehende Parkfelder aufgehoben und an anderer Stelle durch zusätzlich neue Parkfelder ergänzt.

Die Verkehrsbeschränkung tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Die Planunterlagen liegen vom 28. Mai bis 30. Juni 2014 bei der Bauverwaltung (1. OG), Gemeindeverwaltung, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, während der Öffnungszeiten zur öffentlichen Einsicht auf.

Während dieser Zeit kann gegen diese Verfügung gemäss Art. 63 und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen unter allfälliger Kostenfolge schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift enthalten.

Gemeinderat Bolligen 

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