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Überbauungsordnung Eisengasse

03. Sep 2014

Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung

Das Gebiet in der ZPP (Zone mit Planungspflicht) Nr. V "Eisengasse" soll demnächst überbaut werden. Vorgängig ist eine Überbauungsordnung (UeO) zu schaffen. Der Gemeinderat hat die vorbereitete UeO gutgeheissen. Sie wird nun dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur kantonalen Vorprüfung überwiesen.

Der Gemeinderat 

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