22. Jan 2016
Time-out-Klassen-Vereinbarung zwischen IBEM-Gemeinden genehmigt
Wenn bei verhaltensauffälligen Schülern Massnahmen wie Nachsitzen und Zusatzlektionen durch eine heilpädagogische Lehrperson nicht bewirken, dass die betreffenden Schüler wieder angemessen in den Unterricht integriert werden können, bleibt nach Volkschulgesetz als letzte Möglichkeit nur noch der Schulausschluss, was jedoch in Anbetracht der Verhaltensstörungen der betreffenden Kinder und Jugendlichen häufig nicht zielführend ist. Es geht darum, mit geeigneten schulischen und pädagogischen Massnahmen diese Schüler so zu beeinflussen, dass sie wieder fähig sind, sich an die geltenden Regeln im Schulalltag zu halten und dem Unterricht motiviert zu folgen. Mit der Time-out-Klasse in Worb bietet sich für betroffene Schüler die Möglichkeit, für maximal 12 Wochen in einer Klasse den Unterricht zu besuchen, die nicht mehr als 8 Schüler umfasst und durch spezialisierte Lehrkräfte unterrichtet wird. Die Time-out-Klasse ist ein bewährtes Angebot aus dem Bereich Integration und besondere Massnahmen (IBEM). Der Gemeinderat hat die Time-out-Klassen-Vereinbarung zwischen den IBEM-Gemeinden Bolligen – Stettlen – Vechigen und der Gemeinde Worb genehmigt.
Der Gemeinderat