30. Okt 2017
Öffentliche Mitwirkungsauflage
Der Gemeinderat von Bolligen bringt gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Revision des Baureglements und die Festlegung der Gewässerräume zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Dokumente liegen vom 18. Oktober bis und mit 20. November 2017 in der Bauverwaltung Bolligen auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, zu richten.
Gemeinderat Bolligen
Revidiertes Baureglement der Einwohnergemeinde Bolligen
Änderung Zonenplan 1 und 2
Erläuterungsbericht zur Revision Baureglement und Festlegung Gewässerraum