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Medienmitteilung Gemeinderat

12. Okt 2017

Medienmitteilung Gemeinderat

Revision Baureglement und Festlegung Gewässerraum
Die Bauvorschriften in Bolligen werden harmonisiert. Die Begriffe und Messweisen werden nach der BMBV (Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen) umgesetzt. Dabei handelt es sich um einen gesetzlichen Auftrag, der bis 31. Dezember 2020 zu erfüllen ist. Die Gemeinde Bolligen hat ihr Baureglement neu aufgebaut. Dazu diente ihr die Mustervorlage des Kantons. Die Umsetzung der BMBV ist hauptsächlich formeller Natur beziehungsweise hat insbesondere technischen Charakter. Die materiellen Inhalte aus dem heute noch gültigen Baureglement wurden praktisch eins zu eins ins neue Baureglement übernommen. Aus diesem Grund handelt es sich vorliegend keinesfalls um eine Totalrevision des Baureglements der Einwohnergemeinde Bolligen.
Im gleichen Zuge wurde der Gewässerraum bei den in der Gemeinde Bolligen liegenden öffentlichen Gewässern im Zonenplan 1 und 2 definiert. Auch hier handelt es sich um einen gesetzlichen Auftrag, den es bis 31. Dezember 2018 zu erledigen gilt. Die Festlegung des Gewässerraums erfolgt grundeigentümerverbindlich.
Die Gemeinde Bolligen hat die öffentliche Mitwirkung gemäss Baugesetz (BauG) für die oben genannten Planungsgeschäfte lanciert. Diese findet vom 18. Oktober bis und mit 20. November 2017 statt. Folgende Unterlagen können in der Bauverwaltung Bolligen oder auf www.bolligen.ch eingesehen werden:
Revidiertes Baureglement der Einwohnergemeinde Bolligen
Änderung Zonenplan 1 und 2
Erläuterungsbericht zur Revision Baureglement und Festlegung Gewässerraum
Innerhalb der öffentlichen Mitwirkungsauflage können Einwendungen und / oder Anregungen zu den aufgelegten Unterlagen der Bauverwaltung Bolligen eingereicht werden.

Wasserleitung Sonnhalde wird erneuert
Aufgrund vermehrter Leitungsbrüche muss an der Wasserleitung Sonnhalde ein ca. 170 m langes Leitungsstück mit zwei Hydranten dringend erneuert werden. Der Gemeinderat hat den dafür notwendigen Kredit von 170‘000 Franken und die zwei damit verbundenen Arbeitsvergaben an die Bautag Bern (Baumeisterarbeiten) und Wälti AG, Ostermundigen (Sanitärarbeiten) bewilligt. Die Bauarbeiten beginnen bereits Mitte Oktober 2017.

Vernehmlassung 8-Spur-Ausbau Nationalstrasse N01 Wankdorf-Schönbühl
Die Gemeinde Bolligen unterstützt in ihrer Vernehmlassungsantwort das aufgelegte Generelle Ausbauprojekt im Grundsatz. Sie wünscht aber bezüglich der notwendigen Verlegung des Bottisgrab ein Mitspracherecht. Die Verlegung ist sorgfältig zu planen und zu realisieren. Es ist attraktiv zu gestalten und für die Bevölkerung gut zugänglich zu machen. Die Skulptur „drei Raben“ auf der Autobahnbrücke ist Eigentum der Gemeinde Bolligen. Sie ist möglichst an prominenter Lage gemäss Konzept des Künstlers zu erhalten.

Gemeinderat Bolligen

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