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Korrigendum - Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017

16. Jun 2017

Korrigendum - Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017

Aufgrund eines technischen Fehlers wurde im Anzeiger vom 9. Juni 2017 nicht die ganze Publikation abgebildet. Die Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017 werden deshalb nochmals publiziert und die Referendumsfrist dementsprechend verlängert:

253 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger oder 5.4 % von insgesamt 4‘670 Stimmberechtigten waren anwesend.

  1. Jahresrechnung 2016: einstimmig genehmigt
  2. Verlegung Verwaltungsgebäude: Die Verlegung der Gemeindeverwaltung ins Bahnhofgebiet wurde mit 172 gegen 26 Stimmen angenommen. Der Rahmenkredit von 6.4 Mio. Franken wurde mit 167 gegen 43 Stimmen bewilligt. Der Gemeinderat wurde mit 141 gegen 73 Stimmen ermächtigt, das Projekt in eigener Kompetenz zu realisieren.
  3. Kindergarten Stegacker: Der Kredit von 1‘175‘000 Franken für den Neubau wurde einstimmig genehmigt.
  4. Sanierungsleitung Ferenberg-Feld-Vechigen: Der Kredit von 340‘000 Franken wurde einstimmig bewilligt.
  5. Gemeindeverband ARA Worblental: Die Änderung des Organisationsreglements (OgR) wurde einstimmig genehmigt.



Fakultatives Referendum
Gegen die Versammlungsbeschlüsse können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation (21. Juni 2017) eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen. Die Unterschriften müssen bis spätestens am Freitag, 21. Juli 2017, 11:30 Uhr, bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3 (1. OG), Bolligen, eingereicht sein.

Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017 liegt vom 20. Juni bis und mit 10. Juli 2017 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es wird auch im Internet unter www.bolligen.ch aufgeschaltet.
Während der Auflage kann gegen den Inhalt des Protokolls schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Der Gemeinderat

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