Bild

Ordentliche Gemeindeversammlung

09. Nov 2022

Dienstag, 13. Dezember 2022 19:30 Uhr im Kirchgemeindehaus Bolligen

Traktanden

1. Budget 2023 / Finanzplan 2023 – 2027

Festsetzung der Steueranlage von 1,6 Einheiten der einfachen Steuer (wie bisher), Liegenschaftssteuer auf 1,20 Promille des amtlichen Werts (wie bisher), Hundetaxe von Fr. 100.- pro Hund (wie bisher): Genehmigung Budget 2023

2. Schul- und Sportanlage Lutertal – Schulraumerweiterung, Verpflichtungskredit

Bewilligung des Verpflichtungskredits von 10.4 Mio. Franken für die geplante Schulraumerweiterung zu Gunsten der Schul- und Sportanlage Lutertal und der Sanierung und Erweiterung des alten Schulhauses an der Bolligenstrasse 113.

3. Brunnenhofstrasse – Gesamtsanierung, Verpflichtungskredit

Bewilligung des Verpflichtungskredits von 2.63 Mio. Franken für die Gesamtsanierung der Brunnenhofstrasse.

4. Kreditabrechnungen – Kenntnisnahmen

a) Bolligen- und Krauchthalstrasse – Werkleitungserneuerungen
b) Sanierungsleitung Ferenberg – Feld – Vechigen

5. Mitteilungen und Verschiedenes


Die Stimmberechtigten erhalten die Botschaft zusammen mit der Ausweiskarte zugestellt.

Zusätzliche Unterlagen zu den Traktanden können bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, bezogen oder via Gemeinde-Homepage www.bolligen.ch ausgedruckt werden.

Rechtsmittelbelehrung

  • Gegen das Zustandekommen der Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und ist im Doppel einzureichen.

  • Soweit Vorbereitungshandlungen zur Gemeindeversammlung angefochten werden sollen, ist die Beschwerde innert 10 Tagen seit der Bekanntgabe der Traktanden im amtlichen Anzeiger einzureichen.

  • Mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen können innerhalb von 30 Tagen ab Publikation der Versammlungsergebnisse das Referendum ergreifen. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat dieselbe Vorlage zusätzlich einer Urnenabstimmung.

Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.

Der Gemeinderat

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen