03. Mai 2022
Mitteilung
Traktanden
Rechtsmittelbelehrung
-Gegen das Zustandekommen der Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und ist im Doppel einzureichen.
- Soweit Vorbereitungshandlungen zur Gemeindeversammlung angefochten werden sollen, ist die Beschwerde innert 10 Tagen seit der Bekanntgabe der Traktanden im amtlichen Anzeiger einzureichen.
- Mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen können innerhalb von 30 Tagen ab Publikation der Ergebnisse das Referendum ergreifen. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat die Vorlage einer Urnenabstimmung.
Die Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen sind zu dieser Gemeindeversammlung herzlich eingeladen.
Der Gemeinderat