07. Jan 2014
(Gebührenverordnung)
Der Gemeinderat Bolligen hat am 2. Dezember 2013 die Änderung der Gebührenverordnung genehmigt.
Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller für das Schweizer Bürgerrecht müssen neu einen Einbürgerungstest absolvieren. Die Gebühren betragen max. 390 Franken.
Die Änderung tritt per 1. Januar 2014 in Kraft. Die Gebührenverordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.bolligen.ch heruntergeladen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Eine Beschwerde hat einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
Mit dem Inkrafttreten dieser Änderungen werden alle widersprechenden Vorschriften aufgehoben.
Der Gemeinderat