04. Jun 2015
vom 02. Juni 2015
172 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger oder 3.76 % von insgesamt 4‘569 Stimmberechtigten waren anwesend.
1. Schule Bolligen: Informatikkonzept – Umsetzung und Kredit: einstimmig mit Akklamation genehmigt.
2. Gemeinderechnung 2014: Die zusätzlichen Abschreibungen von Fr. 500'000.- auf dem Verwaltungsvermögen werden mit
102 Ja- zu 32 Nein-Stimmen genehmigt. Die Gemeinderechnung wird einstimmig genehmigt.
3. Dorfstrasse Habstetten, unterer Teil – Sanierung mit Erneuerung Wasser- und Abwasserleitungen, Nachkredit: mit einer
Gegenstimme genehmigt.
4. Überbauungsordnung „Wasserleitung Bahnhof – Höheweg – Hühnerbühlstrasse“: einstimmig genehmigt.
5. Kommissionen – Reorganisation, Zuständigkeiten: Das Geschäft wird zur Überarbeitung zurückgewiesen. Der
Rückweisungsantrag wird mit 97 Ja- zu 17 Nein-Stimmen angenommen.
6. Rechnungsprüfungsorgan 2015 und 2016 – Anpassung Gemeindeverfassung Bolligen, Wahl: Die Änderung der
Gemeindeverfassung, das Rechnungsprüfungsorgan nur noch alle zwei Jahre zu wählen, wird mit einer Gegenstimme
genehmigt. Der Antrag der SVP, dass das Rechnungsprüfungsorgan nur zwei Mal wiedergewählt werden kann, wurde
grossmehrheitlich abgelehnt. Das neue Rechnungsprüfungsorgan wird einstimmig gewählt.
7. Verschiedenes. Über folgende Themen wurde orientiert:
- Flugbrunnenareal
- Teilsanierung Oberstufenzentrum Eisengasse OZE
- Personalvorsorgestiftung Bolligen-Ittigen-Ostermundigen
- Fernwärme Bolligen
- Bolliger Charta
Fakultatives Referendum
Gegen die Versammlungsbeschlüsse können mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen innerhalb von 30 Tagen seit dieser Publikation eine Urnenabstimmung (Referendum) verlangen. Die Unterschriften müssen bis spätestens am Freitag, 10. Juli 2015 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3 (1. OG), Bolligen, eingereicht sein.
Protokollauflage
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2015 liegt vom 12. bis und mit 22. Juni 2015 bei der Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es wird auch im Internet unter www.bolligen.ch aufgeschaltet.
Während der Auflage kann gegen den Inhalt des Protokolls schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Der Gemeinderat