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Einschränkungen 1. August-Feier

31. Jul 2018

Wichtige Information

Die 1. August Feier findet mit Einschränkungen statt:

  1. Das 1. August Feuer auf dem Festplatz Ferenberg findet nicht statt
  2. Der Fackelumzug findet nicht statt
  3. Das Abbrennen von privaten Feuerwerkskörpern auf dem Festplatz in Ferenberg ist strikte verboten
  4. Es gelten ansonsten die Vorgaben des Regierungsstatthalters (Gefahrenstufe 4)
  5. Die Bevölkerung wird aufgerufen, auf das Abbrennen privater Feuerwerkskörper zu verzichten



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