17. Feb 2022
Mitteilung
Grundsatz
Turn- und Sportanlagen:
Alle Massnahmen sind aufgehoben.
Abstandsregeln und Hygienemassnahmen werden weiterhin empfohlen.
Es sind keine Schutzkonzepte mehr notwendig.
Hallenbad:
Das Hallenbad Bolligen kann wieder uneingeschränkt betreten werden.
Die Öffnungszeiten bleiben noch bis Ende Februar wie bisher bestehen. Ab März gelten dann wieder die Öffnungszeiten wie vor der Pandemie.
Gültigkeit der Massnahmen:
Unbefristet, so lange keine anderslautenden Vorgaben durch Bund und Kanton erfolgen.
Taskforce Corona
Gemeinde Bolligen