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Beiträge an unzumutbare Schulwege

17. Sep 2018

Information

In Zuge der Erstellung eines Schulwegnetzplanes und der Neugestaltung der Verordnung über Schülerinnen und Schülertransporte, haben der Gemeinderat und die Bildungskommission verschiedene Grundsatzentscheide gefällt und Entschädigungsfragen geregelt.

So können Eltern von Jugendlichen, welche die Quarta an einem öffentlichen Gymnasium in Bern (inkl. Hofwil) besuchen, ein Gesuch um einen Betrag an die Transportkosten für ihre Kinder stellen. Die Gemeinde trägt ¾ an das Libero-Jahresabonnement bei.

Betreffend zumutbaren Schulwegen innerhalb der Gemeinde hat die Bildungskommission folgende Ausführungsbeschlüsse getroffen (unter der Berücksichtigung der Höhendifferenz von 10% zusätzlich zur effektiven Distanz):

Zumutbare Schulwege
- Kindergarten:                           1.5 km
- Primarschule 1. – 3. Klasse:    2.0 km
- Primarschule 4. – 6. Klasse:    2.5 km
- Oberstufe:                                 10 km mit dem Fahrrad

Zudem hat die Kommission exponierte Wohnsituationen auch auf zusätzliche Gefahren geprüft und in ihrem Entscheidungskatalog festgehalten.

Eltern, die ein Beitragsgesuch entweder für den Besuch der Quarta in Bern oder für den unzumutbaren Schulweg innerhalb der Gemeinde stellen möchten, finden die entsprechenden Gesuchs Formulare auf der Homepage der Gemeinde. Eingabeschluss des Gesuchs ist Ende September des laufenden Schuljahres (2018 wird die Eingabefrist bis Ende Oktober verlängert!) oder bis zu einem Monat nach einem Zuzug.

Für Auskünfte steht Ihnen der Abteilungsleiter Bildung und Kultur gerne zur Verfügung.
Mail: thmslhmnnbllgnch
Tel.: 031 924 70 26

Formular

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