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Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien

17. Mär 2015

Richtlinien

Der Kanton Bern hat überarbeitete Richtlinien betreffend baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien herausgegeben. Die Richtlinien können auf http://www.energie.be.ch, Rubrik Energie > Energievorschriften Bau > Energieordner (Rubrik 12), heruntergeladen werden.

Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien, die auf Gebäuden angebracht oder als kleine Nebenanlagen zu Gebäuden erstellt werden, sind baubewilligungsfrei, sofern sie den kantonalen Richtlinien entsprechen und keine Schutzobjekte (Bauinventar der Gemeinde Bolligen beachten) betroffen sind. Die Gemeinde Bolligen bittet Bauherrschaften, neue Solaranlagen der Bauverwaltung zu melden. Das Meldeformular ist unterwww.jgk.be.ch/jgk/de/index/baubewilligungen zu finden. Es ist vollständig auszufüllen und der Bauverwaltung Bolligen einzureichen. Für steht die Bauverwaltung Bolligen Interessierten gerne während der Bürozeiten zur Verfügung.

Bauverwaltung Bolligen 

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