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Geringfügige Änderung der baurechtlichen Grundordnung, Aufhebung Ortsbilderhaltungsgebiet „Höheweg“ nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

13. Apr 2022

Mitteilung

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Gemeinde Bolligen

Der Gemeinderat von Bolligen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung der baurechtlichen Grundordnung, Aufhebung Ortsbilderhaltungsgebiet „Höheweg“ beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3 eingesehen werden.

Bolligen, den 13. April 2022
Der Gemeinderat

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