25. Jul 2022
Mitteilung
Gestützt auf Art. 11 a der Gemeindeverfassung der Einwohnergemeinde Bolligen vom 3. Juni 2003, wurde frist- und termingerecht gegen den Versammlungsbeschluss vom 7. Juni 2022 zum Traktandum 2, „Arealentwicklung Bahnhof Bolligen – Grundlagenbeschluss für die Entstehung eines attraktiven Quartiers“, resp. zur Baureglementsänderung im Anhang 2 und die Änderung des Zonenplans 1 betreffend ZPP Nr. VII, Bahnhof Ost und ZPP Nr. XII, Bahnhof West, das Referendumsbegehren eingereicht. Die Prüfung ergab, dass sich auf den Unterschriftenbögen 316 gültige Unterschriften befinden. Damit wird das Kriterium von mindestens 200 gültigen Unterschriften erfüllt. Es wird festgestellt, dass das fakultative Referendum zustande gekommen ist. Somit muss über den Versammlungsbeschluss zur ZPP Bahnhof nochmals an der Urne abgestimmt werden. Der Gemeinderat hat angeordnet, den Urnengang zu dieser Vorlage rasch möglichst, d.h. bereits zusammen mit den eidgenössischen und kantonalen Volksabstimmungen am 25. September 2022 durchzuführen.
Gemeinderat Bolligen