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Änderung des Gebührentarifs der Feuerwehr

10. Feb 2016

Angepasst an die kantonalen Tarife

Der Gemeinderat Bolligen hat den neuen Gebührentarif Feuerwehr (Anhang I vom Reglement für öffentliche Sicherheit) genehmigt.

Der Gebührentarif wurde an die aktuellen, kantonalen Tarife angepasst.

Die Änderungen treten rückwirkend per 1. Januar 2016 in Kraft. Der Gebührentarif Feuerwehr kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.bolligen.ch heruntergeladen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen seit der Publikation Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Eine Beschwerde hat einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

Mit dem Inkrafttreten dieser Änderungen werden alle widersprechenden Vorschriften aufgehoben.

Der Gemeinderat

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