30. Jan 2024
Der Februar Häckseldienst findet vom Montag, 19.02.2024 bis Mittwoch, 21.02.2024 statt.
Was kann gehäckselt werden?
Was kann nicht gehäckselt werden?
Der Häckseldienst ist mit folgenden Einschränkungen für Obstbäume und Sträucher gratis:
(Mehrbeanspruchungen werden mit CHF 180 pro Stunde in Rechnung gestellt)
Das anfallende Häckselgut kann nicht abgeführt werden. Das beim Häckseln anfallende Material eignet sich gut zum Kompostieren oder zum Abdecken (Mulchen) von Rabatten, unter Sträuchern usw.
Die Bauverwaltung nimmt Ihre online Anmeldung (www.bolligen.ch – Onlineformulare) bis und mit Mittwoch, 14. Februar 2024 gerne entgegen.
Bitte stellen Sie das Häckselgut ab Montag, 19. Februar 2024 bereit.
Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung