Die Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2025 - 2028 finden am Sonntag, 22. September 2024 statt.
Zu wählen sind an der Urne:
1. nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz):
a) Der*Die Gemeindepräsident*in
b) Der*Die Leiter*in der Gemeindeversammlung
2. nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz):
a) 6 Mitglieder des Gemeinderates und, nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeverfassung Bolligen, der*die Präsident*in. Auf dem Wahlzettel können total 7 Kandidatinnen oder Kandidaten aufgeführt werden.
b) 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
c) 6 Mitglieder der Sozialkommission
d) 6 Mitglieder der Bildungskommission
Wählbar sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürger*innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und stimmberechtigt sind.
Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag muss mindestens von zehn in der Gemeinde Wahlberechtigten unterzeichnet sein und ist für jedes Gremium einzeln einzureichen. Die Eingabe muss enthalten:
- Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der zu wählenden Person
- Name der einreichenden Partei oder Wählergruppe.
Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens vom Gemeindeschreiber mit einer Listennummer versehen.
Termine
Einreichung der Wahlvorschläge:bis spätestens Montag, 15. Juli 2024, 11:00 Uhr, beim Gemeindeschreiber,
Abteilung Präsidiales, Hühnerbühlstrasse 3, Bolligen
Bekanntgabe allfälliger Listenverbindungen:bis spätestens Montag, 29. Juli 2024, 11:00 Uhr. Die Listenverbindung ist auf den verbundenen Listen zu bezeichnen.
Amtliche Publikation der bereinigten Wahlvorschläge: bis Mittwoch, 7. August 2024
Späteste Zustellung des amtlichen und des Parteien-Wahlmaterials: Woche 35
Allfälliger zweiter Wahlgang für Majorzwahlen (1a, 1b): Sonntag, 20. Oktober 2024
Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat