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Amtliches Publikationsorgan

08. Nov 2023

Neuregelung ab 1. Januar 2024

Der Gemeinderat hat am 14.8.2023 beschlossen:

Bolligen publiziert seine amtlichen Bekanntmachungen ab 1. Januar 2024 ausschliesslich online über die Plattform «ePublikation.ch».


Zusätzlich will der Gemeinderat die nicht amtlichen und übrigen Mitteilungen der Gemeinde wie gewohnt in der Bantiger Post publizieren dort zusammen mit dem Hinweis und Link auf das neue amtliche Online-Publikationsorgan via Bolliger Website www.bolligen.ch.

Im Gemeinderat ist man der Meinung, die Bantiger Post müsste nach wie vor der gesamten Bevölkerung zugänglich gemacht werden, was zurzeit angeblich nicht mehr überall gewährleistet ist. Ein entsprechend klärendes Gespräch mit der Verlagsleitung ist deshalb terminiert.

Inzwischen können sich gemäss Auskunft der Bantiger Post Bolliger*innen, welche die Bantiger Post aktuell nicht mehr erhalten, direkt bei ihnen melden. Die Bantiger Post wird die Zustellung organisieren. Ausserdem kann jede Ausgabe der Bantiger Post auch elektronisch als pdf abgerufen werden unter www.bantigerpost.ch.

Als Übergangslösung bis zum Umzug der Gemeindeverwaltung Ende 2024, werden die Gemeindeinformationen der Bantiger Post ab sofort zusätzlich im Anschlagkasten bei der Gemeindeverwaltung veröffentlicht. Dasselbe gilt für die amtlichen Publikationen ab 1.1.2024.

Einwohnergemeinde Bolligen
Gemeinderat

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