Der Februar Häckseldienst findet vom Montag, 20.02.2023 bis Mittwoch, 22.02.2023 statt.
Was kann gehäckselt werden?
- Baum- und grober, langer Sträucherschnitt, Durchmesser max. 20 cm
- Verholzte Gartenpflanzen und Stauden
Was kann nicht gehäckselt werden?
- Feiner Hecken- und Sträucherschnitt
- Wurzelstöcke
Der Häckseldienst ist mit folgenden Einschränkungen für Obstbäume und Sträucher gratis:
(Mehrbeanspruchungen werden den Benutzern mit CHF 180 pro Stunde in Rechnung gestellt)
- pro Haushalt bis 20 Min. gratis
- pro Landw. Betrieb bis 60 Min. gratis
Bereitstellung
Die Abfälle von Baum-, Hecken- und Sträucherschnitten sind zusammenzutragen und gebündelt oder in geordneten Haufen am Strassenrand oder auf dem Garage-Vorplatz jeweils am Montag bereitzustellen.
Das anfallende Häckselgut kann nicht abgeführt werden. Das beim Häckseln anfallende Material eignet sich gut zum Kompostieren oder zum Abdecken (Mulchen) von Rabatten, unter Sträuchern usw.
Die Bauverwaltung nimmt Ihre
Online-Anmeldung bis und mit
Mittwoch, 15. Februar 2023 gerne entgegen.
Bitte stellen Sie das Häckselgut ab Montag, 20. Februar 2023 bereit.Bauverwaltung Bolligen