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Hundetaxe 2022

17. Aug 2022

Mitteilung

Die Einwohnergemeinde Bolligen erhebt gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes eine Hundetaxe. Für jeden in der Gemeinde Bolligen gehaltenen Hund wird eine jährliche Abgabe entrichtet. Nach Beschluss der Gemeindeversammlung beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2022 Fr. 100.00 pro Tier. Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter, die am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben und deren Hund am Stichtag älter ist als sechs Monate. Die Gemeinde Bolligen führt ein Register über die in der Gemeinde gehaltenen Hunde mit Angabe der Chip-Nummer (AMICUS-Datenbank).

Mitte August 2022 haben wir allen Personen, deren Hund registriert ist, die Rechnung der Hundetaxe zugestellt. Besitzen Sie einen Hund, haben aber keine Rechnung erhalten? Dann melden Sie sich bitte bei der Finanzverwaltung (Tel. 031 924 70 40 oder E-Mail finanzen@bolligen.ch) und lassen Sie Ihren Vierbeiner registrieren.

Bei vollendeter oder versuchter Hinterziehung von Hundetaxen wird nach Art. 16 des kantonalen Hundegesetzes eine Busse bis Fr. 5‘000.00 verfügt.

Bolligen, August 2022


FINANZVERWALTUNG BOLLIGEN

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