29. Aug 2022
Mitteilung
Vorlage
Arealentwicklung Bahnhof Bolligen – Grundlagenbeschluss für die Entstehung eines attraktiven Quartiers, resp. Abstimmung zur Änderung des kommunalen Baureglements (Anhang 2) und zur Änderung des Zonenplans 1 betreffend ZPP Nr. VII, Bahnhof Ost und ZPP Nr. XII, Bahnhof West.
Die Stimmberechtigten erhalten das Stimmmaterial zu dieser kommunalen Abstimmung zusammen mit den Unterlagen zu den eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen zugestellt.
Sämtliche dazugehörigen Dokumente können bei der Gemeindeverwaltung, Präsidiales (1. OG), Hühnerbühlstrasse 3 eingesehen und bezogen werden oder sie können via Gemeinde-Homepage ausgedruckt werden unter:
www.bolligen.ch -> Politik & Verwaltung -> Politik -> Abstimmungen und Wahlen -> Gemeindeabstimmungen
Die Ergebnisse der Urnenabstimmung werden auf der Gemeinde-Homepage aufgeschaltet und im Anzeiger Region Bern vom 28.9.2022 publiziert.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden (Art. 67a Abs. 2 VRPG).
Gemeinderat Bolligen