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Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

17. Okt 2022

Mitteilung

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hinein-ragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassenrecht unter anderem vor:

- Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m und ein seitlicher Abstand von 25 cm freigehalten wer-den. Eine Skizze des Lichtraumprofils kann auf der Homepage der Gemeinde Bolligen, unter www.bolligen.ch eingesehen werden.

- Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.

- An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und land-wirtschaftliche Kulturen (z.B. bei Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahr-bahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen.

- Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbeson-dere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höher wachsende Bepflan-zungen aller Art inkl. Geäste die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist (die bfu-Grundlage BM.021-2016 enthält Empfehlungen und Grundsätze zur Gestaltung und/oder Betrieb aus Sicht der Ver-kehrssicherheit).

- Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen auf einen Abstand von 2 m von der Grenze des öffentlichen Verkehrsraumes zurückverlegt werden.

Der beste Zeitpunkt für den Heckenschnitt ist der Winter (November bis März), dies sowohl aus der Sicht der Pflanzen als auch der Tiere – insbesondere der Vögel. Vorteilhaft wird relativ grosszügig geschnitten. Zudem ist im Winter das Astgerüst gut sichtbar, so dass für den Schnitt die natürliche Wuchsform der Pflanzen berücksichtigt werden kann.

Bei dieser Gelegenheit weisen wir auf den gratis Häckseldienst hin, welcher vom 7. bis 9. November 2022 stattfindet.


Strassenanstösser*innen werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen auf das vorge-schriebene Lichtmass gemäss obiger Definition zurückzuschneiden. Heikle Stellen im Strassen- und Trottoirbereich müssen bis spätestens am 19. November 2022 zurückgeschnitten sein.

Die Co-Leitung des Werkhofs ist gerne zu näherer Auskunft bereit.


Die Bauverwaltung

Vorschau Norm Blatt 5.2 Zurückschneiden von Pflanzen an Strassen und bei Beleuchtungen Lichtraumprofil

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