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Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 15. Mai 2022

04. Mai 2022

Mitteilung

Stimmmaterial

Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen ist das Stimmmaterial zugestellt worden. Wer die Unterlagen nicht erhalten oder verloren hat, kann bei den Einwohnerdiensten Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, bis spätestens
Donnerstag, 12. Mai 2022, 16:30 Uhr, ein Doppel beziehen.
Die Aushändigung des Doppels kann nur gegen Vorweisung eines Personalausweises erfolgen.

Briefliche Stimmabgabe

Das Antwortkuvert kann übergeben werden:

a) der Post: spätestens bis Donnerstag, 12. Mai 2022 (A-Post)
b) der Gemeindeverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3:

  • Schalter Empfang: während den Büroöffnungszeiten
  • Briefkasten: letzte Leerung am Samstag, 14. Mai 2022, 19:00 Uhr


Wichtig: Damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt, müssen die Stimmzettel in das beiliegende „Stimmkuvert“ gelegt und das Couvert muss verschlossen werden. Das Stimmkuvert muss zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grossen Zustell- und Antwortkuvert retourniert werden (Bitte den Stimmrechtsausweis so einlegen, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Kuvertfenster sichtbar ist).

Stimmlokale und Öffnungszeiten

Bolligen, Gemeindeverwaltung, Hühnerbühlstrasse 3
Samstag, 14. Mai 2022 18:00 – 20:00 Uhr
Sonntag, 15. Mai 2022 10:00 – 12:00 Uhr

Ferenberg, Schulhaus
Sonntag, 15. Mai 2022 10:00 – 12:00 Uhr

Gemeindeverwaltung Bolligen


Stimmausschuss

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