Bild

Eidgenössische und kantonale Volksabstimmung vom 13. Februar 2022

02. Feb 2022

Mitteilung

Stimmmaterial


Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen ist das Stimmmaterial zugestellt worden. Wer die Unterlagen nicht erhalten oder verloren hat, kann bei den Einwohnerdiensten Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, bis spätestens Donnerstag, 10. Februar 2022, 16:30 Uhr, ein Doppel beziehen.

Die Aushändigung des Doppels kann nur gegen Vorweisung eines Personalausweises erfolgen.

Briefliche Stimmabgabe

Das Antwortkuvert kann übergeben werden:
a) der Post: spätestens bis Donnerstag, 10. Februar 2022 (A-Post)
b) der Gemeindeverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3:
- Schalter Empfang: während den Büroöffnungszeiten
- Briefkasten: letzte Leerung am Samstag, 12. Februar 2022, 19:00 Uhr

Wichtig: Damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt, müssen die Stimmzettel in das beiliegende „Stimmkuvert“ gelegt und verschlossen werden. Das Stimmkuvert muss zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grossen Zustell- und Antwortkuvert retourniert werden (Bitte den Stimmrechtsausweis so einlegen, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Kuvertfenster sichtbar ist).

Stimmlokale und Öffnungszeiten

Bolligen, Gemeindeverwaltung, Hühnerbühlstrasse 3

Samstag, 12. Februar 2022 18:00 – 20:00 Uhr
Sonntag, 13. Februar 2022 10:00 – 12:00 Uhr

Ferenberg, Schulhaus
Sonntag, 13. Februar 2022 10:00 – 12:00 Uhr



Gemeindeverwaltung Bolligen


Stimmausschuss

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen