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Verkehrsmassnahme - Tempo 30 Lutertalstrasse

29. Nov 2021

Mitteilung

Der Gemeinderat von Bolligen verfügt aufgrund des Baustellenverkehrs für den Neubau des Reservoirs Mannenberg, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 sowie Art. 44 Absatz 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsbeschränkung:

Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Lutertalstrasse, auf dem Abschnitt zwischen dem Knoten Bolligenstrasse und dem Knoten Ittigenstrasse/ Stampachgasse

Gültigkeit: ab sofort bis 31. Dezember 2025, jedoch längstens bis Bauende

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 lit. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Bern-Mittelland (Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen) erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Gemeinderat Bolligen

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