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Elektronisches Baubewilligungsverfahren „eBau“ ab 1. März 2022 obligatorisch

11. Jan 2022

Mitteilung

eBau

 

Bereits seit Dezember 2019 können Baugesuche freiwillig über eBau eingereicht werden.

Gestützt auf den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Bern ist die Verwendung von eBau ab 1. März 2022 obligatorisch. Das Baugesuch ist ab diesem Zeitpunkt zwingend über eBau elektronisch auszufüllen und kann nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden. Es ist zu beachten, dass alle elektronisch eingereichten Baugesuchsunterlagen inkl. Pläne nach wie vor 2-fach in Papierform und mit den nötigen Unterschriften bei der Bauverwaltung einzureichen sind. Dies ist nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG eine Unterschrift von Hand verlangt. Die Revision des VRPG ist in Planung.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung führt im Februar 2022 eBau-Schulungen für Behördenmitglieder und interessierte Gesuchstellende/Projektverfassende durch. Interessierte können sich bis am 20. Januar 2022 bei der Bauverwaltung Bolligen (Tel. 031 924 70 30, bauverwaltung@bolligen.ch) für weitere Auskünfte melden.

Weitere Informationen zu eBau finden Sie unter www.be.ch/projekt-ebau oder erteilt Ihnen gerne auch die Bauverwaltung.

Die Bauverwaltung

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