11. Nov 2021
Mitteilung
Gemeinde Bolligen
Öffentliche Bekanntmachung
Teilrevision Ortsplanung: Baureglement und Gewässerräume
Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung von Bolligen am 15. September 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung (Bau-reglement und Gewässerräume) und die vom Gemeinderat Bolligen im geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV am 28. Juni 2021 beschlossene Änderung von Art. 4 Abs. 14 des Baureglements in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 8. Oktober 2021 genehmigt.
Die Teilrevision der Ortsplanung (Baureglement und Gewässerräume) tritt am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Ein-sichtnahme offen.
Bolligen, den 10. November 2021
Der Gemeinderat