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Grossrats- und Regierungsratswahlen und Gemeindeabstimmung vom 27. März 2022

08. Mär 2022

Mitteilung

Stimmmaterial

Den Stimmberechtigten der Einwohnergemeinde Bolligen ist das Stimmmaterial zugestellt worden. Wer die Unterlagen nicht erhalten oder verloren hat, kann bei den Einwohnerdiensten Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, bis spätestens Donnerstag,
24. März 2022, 16:30 Uhr, ein Doppel beziehen.
Die Aushändigung des Doppels kann nur gegen Vorweisung eines Personalausweises erfolgen.


Briefliche Stimmabgabe

Das Antwortkuvert kann übergeben werden:
a) der Post: spätestens bis Freitag, 25. März 2022 (A-Post)
b) der Gemeindeverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3:
- Schalter Empfang: während den Büroöffnungszeiten
- Briefkasten: letzte Leerung am Samstag, 26. März 2022, 19:00 Uhr

Wichtig: Damit das Stimmgeheimnis gewahrt bleibt, müssen die Stimmzettel in das beiliegende „Stimmkuvert“ gelegt und verschlossen werden.
Das Stimmkuvert muss zusammen mit dem unterzeichneten Stimmrechtsausweis im grossen Zustell- und Antwortkuvert retourniert werden (Bitte den Stimmrechtsausweis so einlegen, dass die Adresse der Gemeindeverwaltung im Kuvertfenster sichtbar ist).


Stimmlokale und Öffnungszeiten

Bolligen, Gemeindeverwaltung

Samstag, 26. März 2022 18:00 – 20:00 Uhr
Sonntag, 27. März 2022 10:00 – 12:00 Uhr

Ferenberg, Schulhaus
Sonntag, 27. März 2022 10:00 – 12:00 Uhr


Gemeindeverwaltung Bolligen

Urnenausschuss, Ermittlungsausschuss

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