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Verkehrsfragen der Gemeinde - Ablehnung Gesuch Temporeduktion Bolligen-, Krauchthalstrasse

26. Okt 2021

Mitteilung

Der Gemeinderat von Bolligen hat nach der Fertigstellung des Sternenkreisels im Februar 2020 beim Tiefbauamt des Kantons Bern zum zweiten Mal ein Gesuch eingereicht, um eine Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 30 auf der Bolligen-/ Krauchthalstrasse, geltend auf der Strecke zwischen der Verzweigung Habstettenstrasse bis und mit Sternenkreisel, zu erwirken.

Mit Schreiben vom 9. April 2021 hat der Kanton das Gesuch mit der Begründung abgewiesen, dass keine der vier Voraussetzungen nach Art. 108, Abs. 2, Signalisationsverordnung (SSV) erfüllt sei:

  • Vorhandensein einer nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbaren Gefahr
  • Bedürfnis eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bestimmter Strassenbenützer
  • Verbesserung des Verkehrsablaufs auf Strassen mit grosser Verkehrsbelastung
  • Verminderung einer übermässigen Umweltbelastung.

Die erforderlichen baulichen Massnahmen zur Durchsetzung des Geschwindigkeitsregimes wären nur bedingt umsetzbar, weil es sich bei diesem Strassenabschnitt auch um eine Ausnahmetransportroute handelt. Weiterhin wird aufgeführt, dass eine Senkung der Geschwindigkeit aus Gründen des Lärmschutzes nicht notwendig sei. Das zugehörige externe Gutachten kann auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

Der Gemeinderat behält sich vor, nach eingehender Überprüfung ein erneutes Gesuch zur Geschwindigkeitsreduktion auf Tempo 40 einzureichen.

Konzept zur Einführung neuer Begegnungszonen
Auf der Bauverwaltung Bolligen liegen verschiedene Anfragen zur Schaffung von Begegnungszonen vor. In Wohnquartieren, vor allem im städtischen oder stadtnahen Bereich, entspricht dies einem wahrnehmbar wachsenden Bedürfnis einzelner Bevölkerungsgruppen. Gemäss Beschluss des Gemeinderates soll die Frage der zukünftigen Einführung von Begegnungszonen im Rahmen eines Gesamtkonzeptes mit der aktuell gestarteten Überarbeitung des Richtplans Verkehr geklärt werden.

Eine Begegnungszone soll die Quartierstrasse zu einem attraktiveren öffentlichen Raum aufwerten, die Verkehrssicherheit erhöhen und den Fussgängern den Vortritt gegenüber dem fahrenden Verkehr geben. Für ihre Einführung sind das Gutachten eines Ingenieurbüros und entsprechende Verkehrsmessungen erforderlich. Mit dem Gutachten wird die Einhaltung gewisser Eignungskriterien überprüft, z. B. sollte es sich bei der betroffenen Strasse nicht um eine Quartiersammelstrasse oder Velo-Hauptroute handeln. Es dient dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage und dem kantonalen Tiefbauamt als Grundlage für die Zustimmungserteilung.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Begegnungszonen beträgt 20 km/h und das Parkieren ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt. Je mehr die gemessene Geschwindigkeit v85% (Geschwindigkeit die von 85% der Fahrzeuglenkenden nicht überschritten wird) über 25 km/h liegt, desto mehr bauliche Gestaltungsmassnahmen zur Verkehrsbehinderung sind nötig. Bei der Anordnung von Möblierungselementen und Parkplätzen sowie bei bestehenden Hecken und Einfriedungen ist darauf zu achten, dass eine genügende Anhaltesichtweite gewährleistet ist.

Für die Signalisation einer Begegnungszone muss vom Antrag bis zur Realisierung mit einer Dauer von rund 12 – 18 Monaten gerechnet werden. Die Kosten belaufen sich je nach Markierungs- und Möblierungsaufwand jeweils auf mehrere 10‘000 Franken. Etwa 6 Monate nach der Realisierung ist in einer Nachkontrolle die Einhaltung der Geschwindigkeit zu überprüfen. Bei Überschreitungen sind ergänzende Massnahmen zu ergreifen.


Bolligen, 26. Oktober 2021
Bauverwaltung

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