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Winterdienst auf Privatstrassen – Vereinbarungen

21. Sep 2021

Mitteilung

Per Medienmitteilung Ende März wurde öffentlich informiert, dass die Reinigung und der Winterdienst auf Privatstrassen nur noch gegen Entgelt entrichtet werden würden. Im April wurden alle betroffenen Grundeigentümer*innen schriftlich informiert und auf Juli wurden die bestehenden Vereinbarungen gekündigt. Falls Sie Interesse am Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung für die Durchführung des Winterdienstes auf Ihrer Privatstrasse im kommenden Winter haben, so bitten wir Sie, noch vor dem Beginn der Wintersaison am 1. November 2021 mit der Bauverwaltung in Kontakt zu treten.

Der Grund für diesen Entscheid des Gemeinderats ist, dass die Gemeinden, resp. deren Werkhöfe, nach kantonalem Strassengesetz und kantonaler Strassenverordnung nicht verpflichtet sind, die Reinigung und/oder der Winterdienst auf Privatstrassen anzubieten. Als Grundlage für die neu anzubietende Dienstleistung hat der Gemeinderat im März 2021 eine neue Winterdienstregelung und eine Weisung Privatstrassen erlassen.

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