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Publikation der öffentlichen Mitwirkung - Öffentliche Mitwirkungsauflage Einzonung «Rothus»

13. Okt 2021

Mitteilung

Gemeinde Bolligen

Öffentliche Mitwirkungsauflage
Einzonung «Rothus»


Der Gemeinderat von Bolligen bringt gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Einzonung «Rothus», Zone mit Planungspflicht Nr. XIII „Parzelle Nr. 1110“, Rothus zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Dokumente liegen vom 13. Oktober 2021 bis und mit 13. November 2021 in der Bauverwaltung Bolligen auf und sind auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Bolligen, Hühnerbühlstrasse 3, 3065 Bolligen, zu richten.


Bolligen, 13. Oktober 2021
Gemeinderat Bolligen

Änderung Zonenplan
Änderung Baureglement
Erläuterungsbericht

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