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Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV

11. Nov 2021

Mitteilung

Gemeinde Bolligen

Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung der baurechtlichen Grundordnung,
Aufhebung Ortsbilderhaltungsgebiet „Höheweg“


Der Gemeinderat Bolligen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. November bis 10. Dezember 2021 in der Bauverwaltung Bolligen öffentlich auf. Die Unterlagen sind ebenfalls untenstehend einsehbar.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeinde Bolligen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.



Bolligen, den 10. November 2021
Der Gemeinderat

Änderung Baureglement
Änderung Zonenplan 1
Erläuterungsbericht


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